Überparteiliches Komitee sagt entschieden Nein zur Alterswohn-Initiative
Ein überparteiliches Komitee aus Nationalrätinnen und Nationalräten der SP, CVP, BDP, der Grünen und der EVP haben heute in Bern ihre Argumente gegen die Initiative „für sicheres Wohnen im Alter“ dargelegt. Diese Initiative mündet in einer neuartigen Wahlmöglichkeit für Personen im Rentenalter und führt damit zu Ungerechtigkeiten und zusätzlicher Steuerlast für alle. Dies steht im Gegensatz zur Generationensolidarität und zur Steuergerechtigkeit. Aus diesem Grunde wirbt das überparteiliche Komitee „Nein zur Alterswohn-Initiative“ entschieden für ein Nein am 23. September.
Wenn es nach der Initiative ginge, sollten Rentnerinnen und Rentner künftig entscheiden können, ob sie weiterhin nach dem bisherigen System besteuert werden wollen oder zu einem System ohne Eigenmietwert wechseln. Diese Wahlmöglichkeit für eine bestimmte Altersgruppe wäre im Steuersystem einmalig.
A la carte Steuersystem für Personen mit Wohneigentum
Die Wahlmöglichkeiten für Personen im Rentenalter hat nur einen Zweck: WohneigentümerInnen sollen ihre Steuern optimieren können. In jungen Jahren sollen sie dank einem hohen Abzug bei den Hypozinsen profitieren. Wenn der Kredit abbezahlt ist, sollen sie zu einem System wechseln können, in dem sie wieder Steuern sparen können.
Zwar können Steuerpflichtige in einigen Bereichen bereits heute zwischen Pauschalen und effektiven Abzügen wählen, doch gibt es nirgends eine Wahlmöglichkeit zwischen zwei verschiedenen Steuermodellen, wie es die Initiative vorschlägt.
Die Initiative ist ungerecht
Die Initiative schafft zwei Klassen von Steuerzahlern. Jene, die bei der Wohneigentumsbesteuerung aus zwei Modellen wählen können und jene, die nicht wählen können. Diese Ungerechtigkeit trifft alle Wohneigentümer bis zum Pensionsalter, aber auch die Mietenden, die ebenfalls keine Wahlmöglichkeit bei den Steuern haben.
Die Initiative ist unnötig
In Einzelfällen können Wohneigentümer im Alter in finanzielle Schwierigkeiten geraten. RentnerInnen verfügen nicht mehr über das gleiche Einkommen wie Erwerbstätige, doch haben sie auch weniger finanzielle Verpflichtungen. Sowohl für individuelle Härtefälle als auch für die Unternutzung nach dem Wegziehen erwachsener Kinder gibt es kantonal bereits vorbildliche Regelungen. Zudem haben sich die Einkommen nach Altersgruppen einander angenähert.