Fehlende Zustimmung muss endlich als Vergewaltigungstatbestand im Strafgesetzbuch anerkannt werden, wie es in immer mehr europäischen Ländern der Fall ist. Nur so ist der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung gewährleistet.
Lisa Mazzone, Ständerätin GE

Die Rechtskommission des Ständerats schickt heute eine Revision des Sexualstrafrechts in die Vernehmlassung. Sie betrifft insbesondere die sexuelle Nötigung und die Vergewaltigung. Nachdem viele europäische Staaten ihr Sexualstrafrecht modernisiert haben, bleibt die vorgeschlagene Revision deutlich ungenügend. Weiterhin wird sexuelle Gewalt patriarchal und stereotypisch definiert.

Der Entwurf entspricht nicht der Realität, die zu viele Opfer erleben. Nur, wenn die Kriterien einer Nötigung erfüllt sind, wird von Vergewaltigung gesprochen. Somit wird die sexuelle Selbstbestimmung nur ungenügend geschützt und eine überholte Definition der Vergewaltigung zementiert. Die GRÜNEN fordern eine zeitgemässe Revision, die auf der Selbstbestimmung basiert. Und eine Anpassung des Belästigungstatbestands im Strafgesetzbuch.