– Wann waren die Betrugsvorwürfe gegen die UBS erstmals Gegenstand einer Bundesratssitzung? Welche Massnahmen hat er zu welchem Zeitpunkt eingeleitet? Hat sich der Bundesrat vergewissert, welche Personen der Führungsetage (VR, Management) zu welchem Zeitpunkt von diesen Machenschaften wussten? Ging er mit Gewissheit davon aus, der Bund spreche ein Darlehen an die UBS mit einer Führung, bei der sich keine Person diesbezüglich etwas vorzuwerfen hat? Welche Demarchen gab er diesbezüglich bei Verhandlung der Pflichtwandelanleihe gegenüber der UBS kund?

– War dem Bundesrat bekannt, dass gegen die UBS eine Strafklage eingereicht wird mit verheerenden Folgen für deren künftige Geschäftspolitik in den USA? Was hat er daraufhin unternommen? Warum trat der Bundesrat abends am 18.Februar 2009 zu einer ausserordentlichen dringlichen Sitzung zusammen? Hatte der Bundesrat zu diesem Zeitpunkt überhaupt etwas zu entscheiden? Hatte er ein Weisungsrecht gegenüber der Finma? Hält der Bundesrat die Anrufung der Notrechtskompetenz der Finma für gerechtfertigt? Ging der Bundesrat davon aus, es bestehe ein dringlicher Tatverdacht bezüglich Steuerbetrug in allen fraglichen Fällen und wenn ja, wie konnte er sich diese Gewissheit verschaffen?

– Spielt die Unterscheidung Steuerbetrug-Steuerhinterziehung angesichts des Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz USA gegenüber der USA überhaupt noch eine Rolle? Ist der Bundesrat heute der Meinung, durch die Herausgabe der Kundendaten sei grösserer Schaden verhindert worden? Warum konnten die USA mit dieser Härte gegenüber der Schweiz vorgehen, wo doch ein Zusammenbruch der UBS auch für den US-Finanzmarkt negative Folgen zeitigen könnte?

– Geht der Bundesrat nicht auch davon aus, er hätte zu einem viel früheren Zeitpunkt offensiv die Aufhebung der Unterscheidung Steuerbetrug-Steuerhinterziehung, die gegenüber der USA de facto bestand, gegenüber der USA, der EU und den übrigen Ländern der Weltgesellschaft anbieten müssen, um damit eine diesbezüglich universelle Lösung anzustreben und eine weitergehende Offenlegung von Kundendaten zu verhindern? Welche Strategie verfolgt er heute? Wenn er von der Verteidigung des Bankgeheimnisses spricht, was meint er damit?

– Für wie gross hält der Bundesrat den Einbruch im schweizerischen Finanzsektor, wenn künftig Steuerhinterziehungsfälle gleich behandelt werden wie Steuerbetrugsfälle? Welche Auswirkungen hätte dies für die schweizerische Volkswirtschaft (Bruttoinlandprodukt, Steuerertrag, Arbeitsplätze, Drittwirkung auf andere Unternehmungen)?