Für die Grünen ist das Grundziel des Asylgesetzes, allen schutzbedürftigen Asylsuchenden diesen Schutz auch zu gewähren. Eine Mehrheit der staatspolitischen Kommission setzte leider völlig andere Prioritäten: Ihr geht es darum, die Anzahl der Gesuche möglichst zu minimieren. Mit diesem Ziel vor Augen hat sie sogar die Einschränkung des Flüchtlingsbegriffs beschlossen: Hunderte von Menschen, welche in ihrem Heimatland wegen Kriegsdienstverweigerung der Folter und unmenschlicher Behandlung ausgesetzt sind, sollen in Zukunft vom Asyl ausgeschlossen werden. Für die Grünen ist dieser Entscheid inakzeptabel.

Problematisch ist auch die Abschaffung von Botschaftsgesuchen. Das Botschaftsverfahren ermöglicht Asylsuchenden, auf einfachem Weg ein Gesuch einzureichen, ohne zuerst Leib und Leben für eine illegale Einreise in die Schweiz riskieren zu müssen. Auch für den Vollzug stellen die Botschaftsgesuche eine Vereinfachung dar, da abgewiesene Asylsuchende nicht wieder zurückgeschafft werden müssen.

Auch die Rechte anerkannter Flüchtlinge und Schutzbedürftiger (Vorläufige Aufnahme) wurden durch die Kommissionsmehrheit deutlich eingeschränkt. So werden neue Reisebeschränkungen beantragt und vorläufig Aufgenommene dürfen Familienangehörige erst nach frühestens fünf Jahren nachziehen.

Anträge der Grünen zur Abschaffung des unmenschlichen Nothilferegimes blieben umgekehrt chancenlos. Die Grünen lehnten das Gesetz daher in der Kommission ab und fordern das Parlament auf, die beschlossenen Verschärfungen rückgängig zu machen. Seit dreissig Jahren wird das Asylgesetz durchschnittlich im Dreijahresrhythmus verschärft mit der Begründung, man müsse dringende Probleme lösen. Tatsächlich wurde dadurch nur schrittweise der Flüchtlingsschutz eingeschränkt und die Lebensbedingungen der Asylsuchenden verschlechtert.