Die Umweltorganisationen sollen der Natur eine Stimme verleihen können. Es darf nicht sein, dass eine ganze Reihe von Investoren und Bauherren auf Kosten unseres natürlichen Lebensraumes gegen bestehende Umweltauflagen verstossen. Das Verbandsbeschwerderecht sorgt für einen Ausgleich zwischen Nutz- und Schutzinteressen. Den Verbänden fällt durch das Verbandsbeschwerderecht die Rolle zu, gegen diese Missstände den Rechtsweg zu ergreifen. Wird das geltende Umweltrecht hingegen eingehalten, gibt es keinen Anlass zur Beschwerde.

Das Verbandsbeschwerderecht wurde bereits 2007 vom eidgenössischen Parlament revidiert, wie Ursula Wyss von der SP an der Medienkonferenz ausführte. Die Umweltverträglichkeitsprüfung wurde gestrafft und die Einsprachen neu geregelt. Aussichtslose Beschwerden können nicht mehr zu unnötigen Verzögerungen oder gar Missbräuchen führen. Es handelt sich also nicht um Verhinderungspolitik, sondern um konsequenten Natur- und Umweltschutz.

Herrliche Landschaften erhalten
Dank dem Beschwerderecht konnten viele schützenswerte Landschaften erhalten werden, wie Brigit Wyss von den Grünen erklärte. Grosse Eingriffe konnten beispielsweise an den Biosphärenreservate Aletsch und Lavaux verhindert werden und im Falle der Bolle di Magadino wieder rückgängig gemacht werden. Gleichzeitig wurden unzählige Bauprojekte zugunsten von Umwelt und Bevölkerung verbessert.

Mit ihrer Initiative verlässt die FDP das verfassungsmässige Gleichgewicht zwischen Demokratie und Rechtsstaat. Die Initiative gewichtet einen Abstimmungsentscheid höher als bestehendes Bundesgesetz. Raumplanungs- oder Umweltbestimmungen würden so ausser Kraft gesetzt. Kein Wunder also, wird die Initiative von keinem renommierten Staatsrechtler unterstützt.