Portrait von Daniel Vischer
Das NDG führt zu einem ungerechtfertigten Lauschangriff des Geheimdienstes auf die Privatsphäre. Es ist eine falsche Antwort auf die nötige Terrorismusbekämpfung.
Daniel Vischer, Nationalrat ZH

Die Grüne Fraktion hat heute beschlossen, nicht auf das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) einzutreten. Das Geschäft wird am 16. und 17. März im Nationalrat behandelt. Die Vorlage versucht nur, die Illusion von mehr Sicherheit zu schaffen. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) will teilweise die gleichen Aufgaben und Kompetenzen wie die Bundesanwaltschaft (BA), und zwar mit hohen Kosten für die individuellen Rechte: Im Unterschied zur BA will der NDB auch ohne Tatverdacht Personen abhören.

Der NDB will seine Rolle und seine Möglichkeiten ausweiten. Das gehört aber nicht in seine Kompetenz: In einem Rechtsstaat liegen Ermittlungen in der Kompetenz der Polizei, und nicht des Geheimdienstes. Die Bundesanwaltschaft kann heute schon auf Tatverdacht hin – zum Beispiel bei einer mutmasslichen Vorbereitung einer terroristischen Handlung – gezielt Telefone abhören, E-Mails lesen und Personen ausspionieren. Die Grünen finden das nach wie vor richtig und wollen keine «Geheimpolizei», die verdachtsunabhängige Massenüberwachung durchführt – und zwar ohne demokratische Aufsicht.

Neues Gesetz bringt nichts gegen den Terrorismus 
Die Grünen wollen auch festhalten, dass das NDG keine Antwort gegen den Terrorismus abgibt. Die Überwachungs-Exzesse schützten auch die USA und England nicht vor Terroranschlägen. Letztere kamen nicht wegen der mangelnden Mittel und Möglichkeiten des Nachrichtendienstes zustande, sondern aufgrund der mangelhaften Verarbeitung der Informationen. Deshalb muss die Schweiz bei der Koordination und beim Informations-Austausch zwischen den Polizeibehörden Verbesserungen anvisieren.

Die Grünen sind sowohl gegen Alarmismus als auch gegen Banalisierung der Terrorismusgefahr. Sie rufen dazu auf, kühlen Kopf zu bewahren. Wie jeder Nachrichtendienst möchte auch der NDB so viele Instrumente wie möglich zur Verfügung haben. Es liegt bei den politischen Verantwortlichen, Bundesrat und Parlament, diesen Anspruch gegen den Schutz der Grundrechte abzuwägen.