Nach Frauen*streik: Einführung von Geschlechterrichtwerten zwingend
Sibel Arslan zur heutigen Ständeratsdebatte zur Aktienrechtsrevision
In der heutigen Debatte zur Aktienrechtsrevision kann der Ständerat beweisen, dass er die Forderungen des Frauen*streiks vom 14. Juni ernst nimmt, indem er den Entscheid seiner Rechtskommission korrigiert: Diese hatte die Einführung von Geschlechterrichtwerten in Geschäftsleitungen börsenkotierter Unternehmen aus der Vorlage zur Aktienrechtsrevision herausgestrichen.
Die vorgesehenen Geschlechterrichtwerte von nur 20 Prozent für Geschäftsleitungen und 30 Prozent für Verwaltungsräte sind an sich schon sehr zaghaft. Die Richtwerte für Geschäftsleitungen aus der Vorlage zu streichen, wäre nicht nur ein Hohn gegenüber den Menschen, die letzten Freitag in der ganzen Schweiz ein starkes Zeichen für die Gleichstellung gesetzt haben. Sondern auch ein erneuter Beweis, dass der Ständerat an der Bevölkerung vorbeipolitisiert.