Wenn im Bundesrat die weibliche Bevölkerung untervertreten ist, wie sollen wir es dann überall sonst schaffen? Reine Freiwilligkeit erzielt keine Fortschritte für eine angemessene Vertretung beider Geschlechter. Daher braucht es verfassungsrechtliche Kriterien.
Maya Graf, Nationalrätin BL

Die Mehrheit der staatpolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) hat heute die grüne parlamentarische Initiative «Angemessene Vertretung der Geschlechter im Bundesrat» abgelehnt. Der Vorstoss fordert, dass die Bundesversammlung bei Bundesratswahlen neben den Landesgegenden und Sprachregionen auch eine angemessene Vertretung der Geschlechter berücksichtigt.

Für eine Geschlechter-Konkordanz

Die Grünen bedauern diesen Entscheid: Die rechtsbürgerliche Mehrheit der Kommission erkennt die Zeichen der Zeit nicht. Die wichtigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen können nur gemeistert werden, wenn Frauen und Männer gleichermassen ihre Kompetenzen und Erfahrungen in die Regierung unseres Landes einbringen.

Ebenfalls abgelehnt hat die SPK-N die parlamentarische Initiative «Ausgeglichenere Vertretung der Geschlechter im Parlament» der Grünen. Diese fordert, dass auf den Nationalratswahllisten beide Geschlechter mit mindestens je einem Drittel pro Partei vertreten sind.