Keine Unterschrift unter Acta-Vertrag
Mit dem Anti-Piraterie-Abkommen (Acta) sollen weltweit Urheberrechte durchgesetzt und Produkte-Piraterie bekämpft werden. Der vorliegende Entwurf gefährdet allerdings grundlegende Menschenrechte. Die Grüne Fraktion anerkennt die Notwendigkeit, Urheber für ihr Werk zu entschädigen, insbesondere die Kulturschaffenden. Sie fordert aber den Bundesrat auf, das umstrittene Abkommen nicht zu unterzeichnen und die Öffentlichkeit transparent zu informieren.
Die Grüne Fraktion hat sich an ihrer heutigen Sitzung erneut mit dem Anti-Piraterie-Abkommen (Anti-Counterfeiting Trade Agreement – Acta) befasst. Das Abkommen gefährdet aus Sicht der Grünen die Grundrechte, da es die Urheberrechte der multinationalen Konzerne in den Vordergrund stellt, die Informationsfreiheit, die Meinungsfreiheit sowie grundlegende Rechtsprinzipien aber vernachlässigt. Besonders kritisch erachten die Grünen die folgenden Punkte:
Aufgrund der drohenden strafrechtlichen Sanktionen werden Internetanbieter dazu ermutigt, verstärkt Überwachungstechnologien anzuwenden. Die Meinungsfreiheit im Internet wird dadurch bedroht.
- Der Zugang zu Saatgut und lebenswichtigen Generika wird eingeschränkt. Die Folge davon sind eine schlechtere Versorgung von Entwicklungs- und Schwellenländern mit lebenswichtigen Medikamenten
- Das «Acta-Komitee» erhält weitreichende Befugnisse. Es soll Standards festlegen, Beitritte neuer Länder zum Pakt verhandeln und als erste Anlaufstelle für die Umsetzung und Interpretation fungieren.
- Der stellenweise sehr vage Wortlaut der Vereinbarung lässt zu viel offen für die praktische Auslegung und Interpretation durch das Acta-Komitee. Es könnte Teile des Abkommens anders interpretieren als es die Parlamente bei der Ratifizierung beabsichtigt hatten.
Die Grüne Fraktion anerkennt die Notwendigkeit, Urheber für ihr Werk zu entschädigen: Kulturschaffende sollen für ihren Arbeitsaufwand fair entlöhnt werden. Der Schutz des geistigen Eigentums darf aber nicht auf Kosten der Grundrechte gehen. Die Fraktion fordert den Bundesrat auf, dem Parlament eine vertiefte Auseinandersetzung mit den vielen offenen Fragen zu ermöglichen. Die Öffentlichkeit ist zudem über das Abkommen und über die Haltung des Bundesrates rasch und transparent zu informieren. Die relevanten Verhandlungsprotokolle müssen zwingend offengelegt werden, denn sie sind zur Klärung der Auslegungsfragen notwendig. Auf die Unterzeichnung des umstrittenen Abkommens ist zu verzichten.
Bundesrätin Sommaruga hat am 5. März 2012 auf die Anfrage des Grünen Nationalrates Balthasar Glättli erklärt, dass die Regierung vor der Unterzeichnung zwar weitere Abklärungen machen will. Gleichzeitig hält der Bundesrat aber am Ziel fest, das Abkommen zu unterzeichnen und dem Parlament bis Mai 2013 zur Ratifizierung vorzulegen. Die endgültige Fassung dieses Abkommens, das von der G8 in Genf initiiert und aufgegleist wurde, liegt seit Ende Mai 2011 vor und muss von den Vertragsstaaten spätestens bis am 1. Mai 2013 unterzeichnet werden.