Die Revision des Jagdgesetzes droht den Schutz zahlreicher Arten wie Wolf, Luchs, Fischotter, Biber, Graureiher oder Gänsesäger auszuhöhlen. Dazu Präsidentin Regula Rytz: «Das Jagdgesetz dient dem Schutz bedrohter Arten. Das Parlament gibt diesen Schutz zum Abschuss frei. Dagegen wehren sich die GRÜNEN gemeinsam mit den Umweltverbänden.»

Die vorliegende Jagdgesetzrevision würde den Schutz bedrohter Arten mit folgenden neuen Bestimmungen massiv abbauen:

  • Neu könnten die Kantone in eigener Kompetenz Bestände von heute bereits bedrohten oder geschützten Arten zum Abschuss freigeben, wenn diese auf der Liste der regulierbaren Arten stehen.
  • Der Bundesrat könnte neu ohne Einbezug des Parlaments über den Verordnungsweg geschützte Arten auf die Liste der regulierbaren Arten setzen. Dadurch würde auch ein Referendum verunmöglicht.
  • Zudem würde das neue Gesetz «Abschüsse auf Vorrat» ermöglichen. Geschützte Tiere könnten bereits bei wahrscheinlichen und nicht erst bei tatsächlichen Schäden abgeschossen werden. Dadurch fehlt auch ein Anreiz, präventive Massnahmen zum Schutz von Herden zu ergreifen.

Geschützte Arten können bereits heute reguliert werden. Durch die Kompetenzverschiebungen an Bundesrat und Kantone würden die Hürden dazu aber drastisch gesenkt. Der Artenschutz würde zum Spielball der Interessen einzelner Nutzergruppen. Zudem würde das Beschwerderecht der Umweltverbände geschwächt.

Echte Präventivmassnahmen sind gefragt

Um Konflikte mit grossen Raubtieren zu lösen, braucht es echte Präventivmassnahmen, die ein besseres Zusammenleben von Wild- und Nutztieren ermöglichen, etwa durch Unterstützung beim Herdenschutz. Präventives Abschiessen ist keine Lösung. Für die GRÜNEN ist die Vorlage zum Jagdgesetz daher inakzeptabel: Den Artenschutz aufzuweichen, während das Artensterben in der Schweiz und weltweit ungebremst voranschreitet, ist absurd und kurzsichtig.