Die Grundsätze sind klar. Wettbewerbsverletzungen, die sich sozial oder volkswirtschaftlich schädlich auswirken, sind zu bekämpfen. Der Wettbewerb muss dem Gemeinwohl und der Gesamtwirtschaft dienen. Dazu leistet die Vorlage keinen Beitrag.

  • Die Grünen lehnen das Verbot von Teilkartellen und die Umkehr der Beweislast ab. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) brauchen Arbeitsgemeinschaften, um im Wettbewerb bestehen zu können. Der neue Artikel 5 ist eine Fehlkonstruktion und abzulehnen.
  • Die Grünen widersetzen sich auch der Absicht des Bundesrats, eine Art Wettbewerbsgericht zu schaffen. Damit würden die Verbände der Wirtschaft, die Gewerkschaften und andere aus der Wettbewerbskommission gedrängt. Das ist zum Nachteil der Qualität der Entscheide, denn die Stimmen aus der Praxis würden fehlen.
  • Ein tauglicher Vorschlag gegen ungerechtfertigte Preisunterschiede zum Ausland liegt nicht vor. Er müsste die Tatsache berücksichtigen, dass auch die Löhne höher sind. Bei Produktekategorien wie Medikamenten oder Mieten ist die Differenz politisch gewollt. Das rechtfertigt jedoch keine Preisdiktate und Lieferverweigerungen bestimmter Produkte durch internationale Unternehmen.