Wenn das Parlament am kommenden Dienstag über das Sprachengesetz beraten wird, so tut es dies gegen den Willen des Bundesrates. Dieser hatte im April 2004 Botschaft und Entwurf zu einem Sprachengesetz mit der Begründung abgelehnt, die im Gesetz formulierten sprachpolitischen Ziele seien auch anderweitig zu erreichen. Der Bundesrat wäre damit der Verpflichtung zur Umsetzung von Art. 70 der Bundesverfassung nicht nachgekommen. Die zuständige Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur hat schliesslich gehandelt und die Bearbeitung des Sprachengesetzes an die Hand genommen.

Die Grünen teilen die Auffassung, dass dieses Gesetz für unser Land von grosser Bedeutung ist. Die sprachliche Vielfalt der Schweiz ist einer der Grundpfeiler, auf der unsere Identität beruht. Diese Vielfalt zu pflegen und zu fördern ist Aufgabe des Bundes.

Mehrsprachigkeit und Sprachenvielfalt pflegen heisst, sich für das Erlernen einer zweiten Landessprache als erster Fremdsprache auszusprechen. Für den inneren Zusammenhalt ist dies eine wichtige Voraussetzung.

Ebenso wichtig ist der Austausch zwischen den Sprachregionen. Kann-Formulierungen im Gesetz genügen nicht, wenn es darum geht, diesen Austausch zu fördern und Organisationen oder Institutionen zu unterstützen, die in diesem Bereich tätig sind. Die angewandte Forschung im Bereich der Sprachen und der Mehrsprachigkeit verdient die Unterstützung durch den Bund ebenso wie die Förderung der Kenntnisse Anderssprachiger in der lokalen Landessprache und ihrer Erstsprache.