Einheitliche gesetzliche Regelungen zum Schutz des Menschen bei Forschungsprojekten fordern die Grünen seit 10 Jahren. Sie befürworten daher grundsätzlich den neuen Verfassungsartikel. Die Grünen sind aber die einzige Partei, die aus ethischen Überlegungen immer dagegen war, dass an nicht einwilligungsfähigen Menschen Forschung betrieben werden kann, die ihren eigenen Gesundheitszustand nicht verbessert, ihnen aber neue Risiken und Belastungen bringen. Aus diesem Grunde lehnte die Fraktion auch die Bioethik-Konvention in der Sommersession ab.

Für die schwächsten Menschen unserer Gesellschaft wie Menschen mit Behinderungen, Schwerkranke, Demente, Kleinkinder oder sterbenskranke Menschen muss ein besonderer Schutz gelten, wie es die Bundesverfassung festhält. Die Artikel 7, 10 und 11 der BV garantieren den Schutz der Menschenwürde, die Persönlichkeitsrechte und den besonderen Schutz der Kinder.

Die Grüne Fraktion hat daher einstimmig entschieden, dem Verfassungsartikel nur zuzustimmen, wenn in Absatz 2 die Minderheit Maya Graf angenommen wird. Diese Minderheit will in der Bundesverfassung ein grundsätzliches Verbot zur fremdnützigen Forschung an Nichteinwilligungsfähigen festschreiben. Ausnahmen sollen nur auf Gesetzesstufe definiert werden können. Sollte dieser Antrag nicht obsiegen, werden die Grünen die Streichung des ganzen Absatzes 2 unterstützen.

Sonderdebatte zur Armee-Krise
Bereits im Juli haben die Grünen eine Sonderdebatte zur Krise der Armee verlangt. Die Schweizer Armee steckt in ihrer tiefsten Krise seit Jahrzehnten. Diese Krise auf nationaler Ebene trifft sich mit der Krise des sogenannten „war on terror“. Die Bekämpfung des Terrorismus mit militärischen Mitteln zeitigt kontraproduktive Wirkungen. Und die mit dem „war on terror“ verbundene Rekordaufrüstung entzieht die dringend notwendigen Mittel für die Bekämpfung der grössten und wahrscheinlichsten Risiken und Bedrohungen: der Klimaerwärmung, der Nahrungsmittelkrise sowie der Rohstoffverknappung. Die Grünen werden deshalb in der dringlichen Interpellation, mit der die Sonderdebatte vorgeschlagen wird, auch die Frage einer risikogerechten Sicherheitspolitik aufwerfen. Drei zentrale Forderungen der Grünen sind ein Rüstungsmoratorium, die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht und deren Ersetzung durch einen freiwilligen Sozial-, Umwelt- und Friedensdienst.

Die Fraktion hat auch über die Affäre Nef/Schmid diskutiert. Die Fraktion nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Fall jetzt von der GPK geprüft wird. Für die Grünen steht nun die Grundsatzdebatte über die Armee im Vordergrund. Dazu werden sie an der nächsten Fraktionssitzung einen Aktionsplan verabschieden.