Der Schutz der Grossraubtiere darf nicht gelockert werden
Seit dem nationalrätlichen Angriff auf den Wolf im Dezember 2010 ist klar, dass auch in der Schweiz der Schutz bedrohter Tierarten keine Selbstverständlichkeit ist. Zum Internationalen Tag des Artenschutzes am 3. März 2011 rufen die Grünen dazu auf, den Artenschutz in der Schweiz zu stärken und die Vielfalt der Arten zu fördern. Denn das Jahr der Biodiversität 2010 hat vor allem eines gezeigt: Die Schweiz gibt bei der Artenvielfalt ein trauriges Bild ab.
In der laufenden Session hat der Ständerat die Möglichkeit, die Lockerung des Schutzes von Grossraubtieren rückgängig zu machen, welche im Nationalrat in der vergangenen Wintersession durchgedrückt wurde. Seltene Tiere dürfen nicht geschossen werden, nur weil sie den Ertrag der Jägerinnen und Jäger schmälern. Wo immer möglich, soll sich die Natur selber regulieren können.
Artenschutz und -vielfalt gehen Hand in Hand. Im Jahr der Biodiversität 2010 musste der Bundesrat feststellen, dass die Schweiz das Ziel, den Verlust der Artenvielfalt deutlich zu senken, nicht erreicht hat. Die Ökosysteme und Arten müssen erhalten, aber auch gefördert werden.
Stopp dem Aussterben
Der Bundesrat hat nun für dieses Jahr eine Biodiversitätsstrategie in Aussicht gestellt. Die Grünen fordern konkrete Massnahmen und eine gesicherte Finanzierung. In die Biodiversitätsstrategie ist unter anderem aufzunehmen, dass das Aussterben bedrohter Arten unterbunden und ihre Überlebenschancen verbessert werden. Für viele seltene Arten trägt die Schweiz eine besondere Verantwortung, weil diese nur in Regionen hierzulande vorkommen. Jegliche Schwächung des Artenschutzes lehnen die Grünen vehement ab.
Morgen Donnerstag, am 3. März, jährt sich die Unterzeichnung des Washingtoner Artenschutzabkommens zum 38. Mal. Das Abkommen regelt den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen. Die Schweiz gehört zu den ersten Ländern, welche das Abkommen 1974 ratifiziert hatten. Dieses langjährige Engagement im Bereich des internationalen Artenschutzes darf nicht leichtfertig innerhalb der eigenen Grenzen aufgegeben werden.