Christine Häsler zu den Mietzinsmaxima bei den Ergänzungsleistungen
Seit 2001 wurden die bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen anrechenbaren Mietzinsmaxima nicht mehr erhöht, obwohl die Mieten gleichzeitig um 20 Prozent anstiegen. Nun verschiebt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) die dringend notwendige Anpassung erneut.
Heute finden viele EL-Bezügerinnen und -Bezüger keine bezahlbare Wohnung. Sie müssen einen erheblichen Teil des Betrags, der ihnen für den allgemeinen Lebensbedarf zur Verfügung stehen sollte, für die Finanzierung der Mietkosten verwenden. Das schmälert die Lebensqualität massiv und drängt die Betroffenen in die soziale Isolation.
Der Bundesrat verabschiedete bereits vor über zwei Jahren eine Botschaft, in welcher er die längst fällige Erhöhung der Mietzinsmaxima vorschlug. Dabei stellte er neu unterschiedliche Ansätze zur Diskussion, die je nach Wohnort und Anzahl Personen im Haushalt variieren. Die vorberatende Kommission des Nationalrats verschob das Anliegen auf Ende 2016. Mit dem heutigen Beschluss, die Mietzinsmaxima erst im Rahmen der EL-Revision zu behandeln, schiebt die bürgerliche Mehrheit der SGK-N die längst fällige Anpassung erneut auf die lange Bank.
Die Grünen wollen, dass Menschen möglichst lange selbständig wohnen können. Das bedeutet Selbstbestimmung und Lebensqualität und ist auch volkswirtschaftlich höchst willkommen. Auf die Bedeutung von Wohnformen wie etwa betreutem Wohnen hat jüngst auch Avenir Suisse in der vielbeachteten Studie „Neue Massstäbe für die Alterspflege“ aufmerksam gemacht. Diese Anliegen torpediert der SGK-N-Entscheid nun erneut.