Die Biodiversität in der Schweiz liegt im Argen. Die ungebremste Zersiedelung und der Ausbau des Strassen- und Schienennetzes zerschneiden und vernichten wertvolle Lebensräume für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten. In den vergangenen zehn Jahren ist es der Schweiz nicht gelungen, auch nur eines der Biodiversitätsziele vollständig zu erreichen, obwohl sie sich im Rahmen der Biodiversitätskonvention 2002 dazu verpflichtet hatte. Trotz Schutzprogrammen nimmt beispielsweise die Zahl gefährderter Arten zu. Gleichzeitig geht die Zahl verbreiteter Arten zurück. Und die Talsohle ist noch nicht erreicht.

Damit kommt die Schweiz ihrer Verantwortung für die Vielfalt von Lebensräumen und Arten nicht nach. Sie gefährdert lebenswichtige Grundlagen für die naturnahe Landwirtschaft und Nahrungsmittelversorgung sowie den Schutz vor Umweltgefahren. Aus diesem Grund hatten die Grünen 2008 im Parlament erfolgreich den Antrag gestellt, im Rahmen der Legislaturplanung 2007-2011 eine Biodivesitätsstrategie für die Schweiz zu erarbeiten.

Biodiversität geht alle an
Die Grünen begrüssen den nun vorgelegten Vernehmlassungsentwurf zu einer umfassenden Biodiversitätsstrategie, welche eine Vielzahl von Bereichen einbezieht: Land- und Forstwirtschaft, Freizeit und Sport, Siedlung und Verkehr sowie Wirtschaft und Konsum profitieren allesamt von der Vielfalt des Lebens. All diese Bereiche können einen Beitrag dazu leisten, die Biodiversität zu erhalten und zu fördern.

Mit Bedauern stellen die Grünen allerdings fest, dass die Strategie mit einiger Verspätung publiziert wird. Ursprünglich war sie für das internationale Jahr der Biodiversität 2010 vorgesehen. Angesichts der noch allgemeinen Aussagen im Strategieentwurf und des fehlenden Aktionsplans darf es nun keine Verzögerungen mehr geben. Ansonsten können die gesetzten Ziele bis 2020 nicht erreicht werden.

Dabei könnten bereits heute viele Fortschritte bei der Biodiversität gemacht werden, etwa mit der Umsetzung und dem Vollzug der Biotop-Inventare von nationaler Bedeutung oder beim Vollzug des Gewässerschutzgesetzes. Umgehend geklärt werden muss auch die Finanzierung der Umsetzung der Strategie.