Die Grünen wollen sicherstellen, dass eine allfällige Abkehr von den Bilateralen nicht ohne vorgängige Schwexit-Abstimmung passiert. Mit dem Vorschlag der Grünen lässt sich auch die weitere Teilnahme der Schweiz an Horizon 2020 sichern.
Balthasar Glättli, Nationalrat ZH

Seit der hauchdünnen Annahme der «Masseneinwanderungsinitiative» am 9. Februar 2014 steckt die Schweiz in einer vertrackten Situation: Entweder bleibt die Schweiz Teil des Europäischen Binnenmarktes und akzeptiert die damit verbundenen Zutrittsregeln, insbesondere die Personenfreizügigkeit. Oder sie regelt den Austausch mit der EU mit Tausenden von separaten Verträgen. Eine einvernehmliche Lösung mit der EU zur Umsetzung der «Masseneinwanderungsinitiative» wird immer unwahrscheinlicher. Damit droht auch der Ausschluss der Schweiz vom Forschungsprogramm Horizon 2020.

Die Grünen wollen verhindern, dass das Parlament eine Umsetzungsvorlage beschliesst, die mit einem Automatismus zur Aufgabe der Bilateralen führen könnte. Ein Antrag der Grünen in der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats sieht eine neue Übergangsbestimmung im Umsetzungsgesetz vor. Laut dieser soll vor dem einseitigen Beschluss konkreter Begrenzungsmassnahmen (wie Kontingente oder Inländervorrang) zuerst der Konsens mit der EU gesucht werden. Falls dies nicht gelingen sollte, soll ein «Schwexit»-Referendum der Stimmbevölkerung das letzte Wort geben.

Mit einer solchen Übergangsbestimmung wird sichergestellt, dass die Teilnahme der Schweiz an Horizon 2020 nicht abgewürgt wird. Und die Stimmberechtigten bekommen im konkreten Fall mittels fakultativem Referendum die Möglichkeit, über ein Festhalten an den Bilateralen oder einen Bruch des Freizügigkeitsabkommens durch Begrenzungsmassnahmen zu entscheiden.