Gemäss dem am vergangenen Mittwoch erschienenen Bericht über den Stand und die Umsetzung der Schweizer Umweltpolitik „Umwelt Schweiz 2011“ konnten die Ziele im Bereich der Biodiversität bisher nicht erreicht werden. Bereits letztes Jahr stellte dies das Bundesamt für Umwelt (BAFU) im Bericht zur Umsetzung der Biodiversitätskonvention fest. Anstatt jetzt mit der Erarbeitung und Umsetzung einer nationalen Biodiversitätsstrategie vorwärts zu machen, schlägt Bundesrätin Doris Leuthard in der Teilrevision der Jagdverordnung eine Schwächung des Artenschutzes vor. Sie gibt dabei dem Druck der Jagdlobby nach.

Gemäss den Unterlagen für die heute zu Ende gehende Anhörung, in deren Rahmen die Grünen eine Stellungnahme eingereicht haben, sollen grosse Beutegreifer abgeschossen werden können, wenn Kantone respektive Jägerinnen und Jäger Einbussen bei der Jagd erfahren. Die Grünen halten jedoch fest, dass das Recht auf die Jagd kein Recht auf einen bestimmten Ertrag beinhaltet.

Drohender Paradigmenwechsel
Die Grünen stellen mit Sorge fest, dass mit den Änderungen der Jagdverordnung an bewährten Grundsätzen des Jagdrechts gekratzt wird. Damit hält schleichend ein Paradigmenwechsel Einzug. Einerseits werden natürliche Vorgänge der ökologischen Selbstregulierung plötzlich als Schaden gewertet – etwa wenn ein Wolf ein Reh reisst.

Andererseits werden die Nutzungsansprüche vermehrt höher gewichtet als der Artenschutz. Dies kommt auch zum Ausdruck, wenn Tiere, die mit menschlichen Nutzungsansprüchen in Konflikt geraten, als „Konfliktarten“ definiert werden. Das Aufweichen des Artenschutzes, welches hier angestrebt wird, ist inakzeptabel und wird von den Grünen vehement bekämpft.