Ein erster Versuch der SVP, den Vorrang des Landesrechtes im Falle von Landesverweisungen zu erzwingen, ist mit der deutlichen Ablehnung der «Durchsetzungsinitiative» am 28. Februar gescheitert. Die sogenannte «Selbstbestimmungsinitiative» geht nun aber sogar noch einen Schritt weiter: In einem Rundumschlag werden sämtliche völkerrechtlichen Verträge gefährdet. Den Initianten geht es in erster Linie darum, die Wirkung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) für die Schweiz und somit die Garantie des schweizerischen Grundrechtsschutzes auszuschalten. Wie die Initianten selber kundtun, widerspricht die Initiative der EMRK, ohne dies jedoch explizit zu sagen, müsste diese gekündigt werden. Die Schweiz wäre nach der Griechischen Militärdiktatur das erste Europäische Land, das eine Kündigung der EMRK anstrebt. Das muss verhindert werden.

Wirtschaftlicher Erfolg gefährdet
Der Ursprung des wirtschaftlichen Erfolges der Schweiz liegt in der Rechtssicherheit, Neutralität und damit auch im Völkerrecht. Für die exportorientierte Schweizer Wirtschaft sind internationale Verträge existentiell. Dieser völkerrechtliche Rahmen verschafft schweizerischen Unternehmen einen gesicherten, möglichst hindernis- und diskriminierungsfreuen Zugang zu ausländischen Märkten. Auch für ausländische Unternehmen, die sich in der Schweiz ansiedeln möchten, ist ein stabiler internationaler Rechtsstandort unabdingbar.

Sicherheit gefährdet
Das Völkerrecht ermöglicht der Schweiz, als gleichberechtigtes Mitglied der Staatengemeinschaft aufzutreten und ihre Beziehungen zu anderen Staaten rechtsverbindlich zu gestalten. Das Völkerrecht dient der Förderung von Frieden und Sicherheit.

Glaubwürdigkeit gefährdet
Die Initiative gibt vor, etwas zu regeln, was man gar nicht einseitig erreichen kann: Die Verbindlichkeit von völkerrechtlichen Verträgen ergibt sich aus dem Völkerrecht, nicht aus dem nationalen Recht. Wird eine Volksinitiative angenommen, entsteht kein Vorrang des nationalen Rechts, sondern ein Vertragsbruch mit internationalem Recht. Eine Vorrangregelung des nationalen führt daher zum institutionellen Vertragsbruch und so zu Rechtsunsicherheit und dem Verlust der Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit der Schweiz als Vertragspartner. Dies beeinträchtigt die Standortattraktivität  und die Glaubwürdigkeit unseres Landes massiv.