Altlasten-Verordnung darf nicht aufgeweicht werden
Vor genau 25 Jahren ereignete sich der Chemieunfall von Schweizerhalle. Der Rhein, der Boden und das Grundwasser wurden vom Löschwasser schwerwiegend verseucht. Bis heute werden die damals vereinbarten Sanierungsziele nicht eingehalten. Trotzdem will der Bund mit der laufenden Revision der Altlastenverordnung die Kontrolle und Sanierung von belasteten Standorten wieder aufweichen. Die Grünen wehren sich entschieden dagegen.
Am 1. November 1986 stand eine Lagerhalle mit 1300 Tonnen Pflanzenschutzmitteln auf dem Industriegebiet in Schweizerhalle in Flammen. Die durch das Löschwasser der Feuerwehr in den Rhein gelangte Giftwelle löste auf einer Länge von mehreren hundert Kilometern ein schreckliches Fischsterben aus. Die Region Basel ging nur knapp an einer noch grösseren Katastrophe vorbei.
Der gefährliche Chemikaliencocktail gelangte ebenfalls in den Boden. Zwar hat die Firma Sandoz nach der Katastrophe die kontaminierte Erde abtragen, waschen und vergraben lassen. Die Aufräumarbeiten waren aber ungenügend, viele Schadstoffe sind bis heute im Boden zurückgeblieben. Die Sandoz-Nachfolgefirmen Novartis bzw. Syngenta und Clariant überschreiten deswegen bis heute die verbindlichen Sanierungsziele um ein vielfaches. Die Grünen fordern, dass die Sanierungsziele jetzt endlich eingehalten und der Brandort saniert wird, damit die Gefahr der Grundwasserverschmutzung für Mensch und Umwelt gebannt wird.
Abbau der Standards
Zufälligerweise läuft genau heute die Anhörungsfrist für die Revision der Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten, auch bekannt als Altlastenverordnung, ab. Die Grünen lehnen diese Revision ab, weil sie ein Abbau von Standards im Umgang mit belasteten Standorten bedeuten würde.
Wird die Revision so umgesetzt, werden noch mehr Schadstoffe als heute unerkannt bleiben. Denn: Es sollen die Schwellenwerte für die Überwachung angehoben, nur eine beschränkte Anzahl von Schadstoffen berücksichtigt und gleichzeitig nur ungenügende Vorgaben für die Analyse gemacht werden.
Langzeitrisiken mit hohen Folgekosten
Gerade bei Standorten mit grosser Schadstoffvielfalt und hohem Gefährdungspotenzial wie der Schweizerhalle sind die Folgen besonders schwerwiegend. Es drohen in Zukunft Langzeitrisiken mit wesentlich höheren Folgekosten. Je länger zugewartet wird, desto grösser ist ausserdem die Wahrscheinlichkeit, dass am Ende die öffentliche Hand bezahlen muss, weil die Verursacher nicht mehr fassbar sind.