Die Jagdgesetzrevision sieht vor, dass geschützte Arten wie Biber, Otter, Luchs, Wolf oder Graureiher präventiv geschossen werden könnten, noch bevor sie tatsächlich Schäden angerichtet haben. Dadurch fehlt der Anreiz, präventive Massnahmen zum Schutz von Herden zu ergreifen.

Eine Zuständigkeit, die beim Bund bleiben muss

Neu könnten die Kantone ohne die Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt Bestände von heute bereits bedrohten oder geschützten Arten zum Abschuss freigeben. Dafür müssen diese auf der Liste der regulierbaren Arten stehen. Der Artenschutz darf jedoch nicht davon abhängen, wie die Kantone und ihre Regierungen das Artensterben gewichten und muss deshalb in der Verantwortung des Bundes bleiben. Diese Revision ist typisch für die Auffassung, dass der Mensch über der Natur steht. Wir GRÜNE empfehlen darum ein Nein zum revidierten Jagdgesetz, das der Stimmbevölkerung dank dem von den Umweltverbänden mit Unterstützung der GRÜNEN gesammelten Referendum demnächst zum Beschluss vorgelegt wird. Wir müssen lernen, dass wir in Harmonie mit unserer natürlichen Umwelt leben müssen – einschliesslich der grossen Raubtiere.

Bastien Girod
Nationalrat ZH
@bastiengirod