Tun Sie was, Herr Parmelin!

  • Die Gesundheit der Bevölkerung und der Schutz der Risikogruppen haben oberste Priorität.
  • Um die Verbreitung des Virus zu verzögern sind alle Veranstaltungen verboten und Geschäfte müssen schliessen.
  • Viele Betroffene, insbesondere Selbständige und Freischaffende, verlieren ihr Einkommen und bangen um ihre Zukunft.
  • Wir fordern vom Bundesrat, dass er umgehend ein Hilfspaket beschliesst, um alle Ausfälle zu kompensieren, die im Zusammenhang mit den notwendigen Corona-Schutzmassnahmen stehen.
  • Der Bund muss private und Geschäftsmieter auch vor Kündigung schützen, wenn sie temporär die Miete nicht bezahlen können.
Das Formular, das hier üblicherweise angezeigt würde, wurde geschlossen und ist deswegen nicht verfügbar.

Der Bundesrat hat am 16. März 2020 weitgehende Massnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus beschlossen: Alle Veranstaltungen sind verboten, alle Geschäfte, Restaurants und Freizeitaktivitäten bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Der Schritt ist notwendig, um die Verbreitung des Virus zu verhindern. Doch viele Betroffene, insbesondere Selbständige und Freischaffende, verlieren dadurch ihre Einkünfte und bangen um ihre Zukunft.

Auch kleine Unternehmen und Selbständige stützen

Der Coiffeur, die freischaffende Künstlerin, der Marktfahrer, die Beizerin im Quartier: Sie alle verlieren von heute auf morgen ihr Einkommen. Fixkosten wie Mieten fallen aber weiterhin jeden Monat an. Im Gegensatz zu grösseren KMU können sie nicht auf die existierenden Instrumente wie Kurzarbeit zurückgreifen. Damit selbständige Unternehmer*innen, Freischaffende, Künstler*innen und Personen mit Leistungsverträgen nicht Konkurs gehen, brauchen sie unverzügliche Unterstützung.

KMU und Private vor Kündigung bei Mietzinsverzug schützen

Der Bundesrat hat in der «ausserordentliche Lage» weitgehende Kompetenzen. Er hat damit aber auch die Verantwortung, für die Betroffenen dieser Krise zu sorgen.

  1. Wir fordern vom Bundesrat, dass er zusätzlich zur beschlossenen Kurzarbeit umgehend die nötigen Grundlagen beschliesst, um Erwerbsausfälle von Selbständigen, Arbeitnehmenden mit befristeten Arbeitsverhältnissen, mit Leistungsverträgen oder Temporärarbeit sowie Freischaffenden zu kompensieren.
  2. Die Kurzarbeitsentschädigung muss wo nötig auch möglich werden für heute davon ausgeschlossene Personen (Gesellschafter, Entscheidberechtigte, Ehepartner etc.).
  3. Zu den Fixkosten gehören neben den Löhnen auch die Mieten. Darum fordern wir eine vorübergehende Ausweitung des Kündigungsschutzes im Bereich der Mieten: Verzögerte Zahlungen dürfen nicht zu Kündigungen führen, weder in Geschäfts- noch in Wohnliegenschaften.

Es braucht jetzt rasche, umfassende und konkrete Massnahmen, um alle Betroffenen unbürokratisch zu unterstützen und ihnen eine Perspektive aufzuzeigen.

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