Änderung der Radio- und Fernsehverordnung
Die in der Verfassung verankerte Komplementarität von gebührenfinanzierten „Service Public“-Medien mit demokratischem Leistungsauftrag und rein privat finanzierten Medien ohne Leistungsauftrag hat auch in Zukunft ihre Gültigkeit. Sie verändert sich aber mit der Digitalisierung und der Globalisierung des Medienmarktes und führt zu neuen Formen der Partnerschaft und der Arbeitsteilung zwischen gebührenfinanzierten und rein privat finanzierten Medien. Dem muss die Weiterentwicklung der Gesetzgebung Rechnung tragen.
Leider geht die vorgeschlagene Verordnungsrevision in weiten Teilen in die falsche Richtung. Sie will die Grundlagen für die zielgruppenspezifische Werbung schaffen, und zwar für die SRG und die Privaten, die über eine Konzession verfügen.
Die Grünen stehen zielgruppenspezifischer Werbung äusserst skeptisch gegenüber, da für diese, soll sie „zielsicher“ sein, Nutzerdaten verwendet werden, die den Schutz der Privatsphäre immer stärker aufweichen. Mit der Schaffung von Grundlagen für zielgruppenspezifische Werbung wird zudem die Kommerzialisierung der gebührenfinanzierten Medienangebote vorangetrieben. Das widerspricht dem Grundauftrag des Service Public und verstärkt die Konkurrenzsituation zu den rein privaten Angeboten im Internet.
Die Grünen verlangen einen Abbau und keinen Ausbau von Werbung bei den gebührenfinanzierten Medien, insbesondere bei der SRG. Gerade weil sich auch die SRG in Zukunft immer stärker im digitalen Raum bewegen wird, ist eine klare Grenzziehung zu den privaten Verlagen nötig.
Die Grünen unterstützen ausserdem die Förderung einer unternehmensneutralen Nachrichtenagentur, welche gebührenfinanzierte und private Medien mit qualitativ hochstehenden Informationen und Berichten versorgt und damit als Basis-Infrastruktur für die inhaltliche Schwerpunktsetzung dient. Die Grünen begrüssen deshalb auch, dass die SDA neu mit einem an eine Leistungsvereinbarung geknüpften jährlichen Beitrag aus der Radio- und Fernsehabgabe finanziert werden soll.