In der Demokratie sind Frauen nicht selbstverständlich mitgemeint. Anders ist es nicht zu erklären, weshalb der Slogan «Frauenrechte sind Menschenrechte» für die europäischen Feministinnen der Jahrtausendwende noch Gültigkeit hat.

Die Geschichte der Schweiz zeigt diese Entkoppelung von Demokratie und Frauenrechten besonders deutlich. Als eine der fortschrittlichsten Demokratien des 19. Jahrhunderts führte die Schweiz im 20. Jahrhundert als eine der letzten Demokratien das Stimm- und Wahlrecht für Frauen ein.

Dies hat mit der engen Verknüpfung von Politik und Männlichkeit in der Schweiz zu tun. Die Schweiz bezieht bis heute noch einen Teil ihrer Identität aus der Idee der Eidgenossenschaft. Die Vorstellung eines „Bundes unter Brüdern“ lag nicht nur vor 150 Jahren der Bundesstaatsgründung zu Grunde, sie prägt das Geschlechterverhältnis in der Schweiz bis heute. Paradoxerweise war die Demokratie in der Schweiz gerade deshalb in besonderem Masse eine Demokratie der Männer. Weil die demokratischen Mittel so gut ausgebaut waren, bestand nur ein geringes Problembewusstsein. Die Anstrengungen, die Frauen politisch einzubinden, blieben deswegen bis heute vergleichsweise bescheiden.

Der Staat hat bei der Durchsetzung eines polaren Rollenmodells der Geschlechter eine nicht zu unterschätzende Position innegehabt. Inzwischen hat sich die Schweiz jedoch deutlich für die Gleichstellung von Mann und Frau ausgesprochen und dies auch durch einen Verfassungsartikel und das Gleichstellungsgesetz bekräftigt. Damit aus den Worten und Gesetzen auch Taten werden, muss der Staat seine Verantwortung wahrnehmen und in Richtung einer umfassenden Gleichstellung tätig werden.

Ein wichtiges Mittel zur Einbindung von politischen Minderheiten waren und sind Quoten. Quoten sind seit Jahrzehnten das Zaubermittel für die schweizerische Demokratie, allerdings nicht für Frauen. Wenn Frauenquoten politisch chancenlos sind und bleiben, entlarvt sich der Bundesstaat jedoch als Männerstaat.

Zum Positionspapier (PDF)