Die seit 1981 in der Bundesverfassung verankerte Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern ist bis heute nicht erreicht. Gemäss Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik lag der unerklärte Teil des Lohnunterschieds zwischen den Geschlechtern auf nationaler, d.h. gesamtwirtschaftlicher Ebene im Jahr 2012 im privaten Sektor bei 8.7 Prozent, was 678 Franken pro Monat entspricht.

Wie die Evaluation des Gleichstellungsgesetzes im Jahr 2006 gezeigt hat, ist die Individualklage ein ungenügendes Instrument um der Problematik der Lohndiskriminierung wirksam zu begegnen. Es liegt bisher in der Verantwortung der Unternehmen, eine diskriminierungsfreie Lohnpraxis zu gewährleisten. Alle in den letzten Jahren auf Freiwilligkeit der Unternehmen basierenden Bemühungen zur Herstellung der Lohngleichheit, namentlich auch der „Lohngleichheitsdialog“, haben nicht zum gewünschten Erfolg geführt.

Die Grünen begrüssen deshalb, dass der Bundesrat mit dem vorliegenden Entwurf Schritte hin zur besseren Durchsetzung der Lohngleichheit unternimmt. Die Grünen teilen die Auffassung der Autorinnen und Autoren der Regulierungsfolgenabschätzung (RFA), dass staatliche Massnahmen zur Durchsetzung der Lohngleichheit nun zwingend sind. Die Grünen sind jedoch der Meinung, dass der vorliegende Revisionsentwurf nicht genügt, um die Lohngleichheit zu gewährleisten. Um die Lohndiskriminierung zu bekämpfen und den Verfassungsauftrag zu erfüllen, braucht es weitergehende Massnahmen und eine Führungsrolle des Bundes. Mit dem vorliegenden Entwurf sind weiterhin die Unternehmen für die Einhaltung der Verfassungsvorschrift verantwortlich. Damit wird der Status Quo zementiert.

Die Grünen erwarten vom Bundesrat ein entschiedenes Vorgehen gegen Lohndiskriminierung und dessen Umsetzung in der Gesetzesrevision: Die Verantwortung für die Lohnanalysen darf nicht allein bei den Unternehmen und ihren externen Kontrollstellen liegen. Die Schweiz hat eine Tradition, arbeitsmarktrelevante Fragen tripartit zu begleiten, so beispielsweise die Umsetzung der Personenfreizügigkeit. Es ist uns unverständlich, dass bei der wichtigen Frage der Lohngleichheit von diesem Vorgehen abgewichen werden soll. Gemeinsam mit den Sozialpartnern muss der Staat die Verantwortung für die Umsetzung des Verfassungsauftrags übernehmen und die unternehmens-internen Lohnkontrollen mit Stichproben überprüfen. Der Verzicht auf Sanktionen bei Gesetzesver-letzungen ist juristisch absurd und muss geändert werden. Des Weitern erwarten wir den zwingenden Einbezug der Gewerkschaften bei den Kontrollen auf Branchen- oder Unternehmensebene sowie die Einsetzung einer Tripartiten Kommission auf Bundesebene, welche die Umsetzung des Gesetzes begleitet.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)