Die Grünen haben sich stets für die Stabilität und Sicherheit des Finanzsektors ausgesprochen und entsprechende Regulierungen unterstützt. Die Schweiz ist mit ihren zahlreichen Finanzinstituten und den internationalen Grossbanken besonders betroffen. Dennoch sind heute, zehn Jahre nach Ausbruch der Finanzkrise, die Finanzinstitute und die Grossbanken wahrscheinlich nicht ausreichend mit Eigenmitteln ausgestattet, um eine Krise, wie in den Jahren 2007-2009, eigenständig zu bewältigen. Damit drohen im Krisenfall Staatshilfen, wie damals bei der Sanierung der UBS, nach dem Prinzip „die Gewinne (und Boni) privat und die Kosten dem Staat“. Die Grünen lehnen diese verantwortungslose Selbstbedienungsmentalität klar ab.

Gerade bei den internationalen Grossbanken besteht wegen der immensen Systemrelevanz nach wie vor Handlungsbedarf. Die ungewichtete Kapitalquote (Leverage Ratio) in Form von hartem Kernkapital muss daher erhöht werden. Der in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagene Leverage Ratio von drei Prozent erachten die Grünen als ungenügend.

Wie die Berichterstattung zuhanden der FINMA zeigt, erfüllen fast alle Banken in der Schweiz die 3%-Vorgabe bereits seit mehreren Jahren. Ende Juni 2016 haben bis auf vier alle der über 250 Banken in der Schweiz die Mindestanforderung von drei Prozent Leverage Ratio erfüllt. Von einer grossen Wirkung dieser Neuregelung ist deshalb nicht auszugehen.

Auch wenn ein Leverage Ratio von drei Prozent grundsätzlich zu tief ist, ist es aus Sicht der Grünen dennoch sinnvoll, diese Mindesteigenmittelvorschrift rechtlich zu verankern und bei Bedarf auch zu erhöhen. Zentral für die Stabilität des Schweizer Finanzsektors und der Schweizer Volkswirtschaft sind strengere Mindesteigenmittelvorschriften für systemrelevante Grossbanken.

Die Grünen unterstützen ausserdem die neuen Vorgaben zur Risikoverteilung. Verluste aufgrund von Kreditrisikokonzentrationen gelten als die häufigste Ursache von Bankinsolvenzen. Die Grünen begrüssen daher, dass die Limitierung von Klumpenrisiken neu am Kernkapital („Tier 1 Capital“) und nicht mehr am „Tier 2 Capital“ vorgenommen wird. Neu sind Grosskreditpositionen über 25 Prozent des Kernkapitals somit grundsätzlich nicht mehr zulässig. Ausserdem verlangen die Grünen für systemrelevante Banken eine tiefere Obergrenze von 15 statt 25 Prozent.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)