Die GRÜNEN unterstützen grundsätzlich die Vorschläge zur Sicherstellung der Gasversorgung in einer Mangellage. Diese Massnahmen sollen nur gezielt in einer solchen Situation ergriffen werden. So ist das Einsparpotential beim Heizen zwar enorm; ein Grad senkt den Gasverbrauch um sechs Prozent. Und es ist daher völlig richtig, beim unnötigen Energieverbrauch anzusetzen. Die GRÜNEN unterstützen daher die Bereiche und Anwendungen, die gemäss Artikel 1 der Verordnungsentwurfs von einem Verwendungsverbot für Gas betroffen sind (Wärme und Warmwasserbereitung für ungenutzte Gebäude oder Teile davon sowie für Schwimm- und Wellnessbäder, Dampfbäder und -kabinen und Saunen. Zudem der Betrieb von Heizstrahlern, Warmluftvorhängen, Gas-Feuern namentlich in Cheminees und Gasgrills oder zu Dekorationszwecken, Hochdruckreinigern und Warmluftzelten).

Die Grundtemperatur in Privathaushalten auf maximal 19 Grad zu beschränken nimmt jedoch nicht Rücksicht auf unterschiedlich betroffene Bevölkerungsgruppen (ältere Menschen, Säuglinge). Zudem ist die mietrechtliche Situation wie dem erläuternden Bericht zu entnehmen ist, alles andere als klar. Die Verordnung vom Maximaltemperaturen soll daher aus Sicht der GRÜNEN wie vom Bundesrat beabsichtigt erst in einer schweren Mangellage ergriffen werden.

Die Kontingentierung des Gasbezugs erfolgt gemäss Verordnungsentwurf weitgehend eigenverantwortlich: Der Bundesrat legt die Kontingentierungssätze fest und die Verbraucher – in erster Linie Unternehmen – berechnen selber, wie viel ihr Kontingent beträgt und wie sie es einhalten. Es ist auch den Verbrauchern überlassen, Kontingente untereinander zu handeln. Kontrolliert wird nachträglich aufgrund der von den Gasnetzbetreibern an die nationale Kriseninterventionsorganisation übermittelten Daten. Zwar besteht dann immer noch die Möglichkeit für Sanktionen, aber kurzfristige Reaktionen seitens Behörden sind so nicht realistisch.

Die Beispiele zeigen, dass Verbote und Beschränkungen einschneidende Folgen haben können und die Kontingentierung wenig Wirkung haben könnte. Umso wichtiger ist es, dass Bund und Kantone alles unternehmen, damit es gar nicht zu einer Mangellage kommt.

Aus Sicht der GRÜNEN wurden mit der vertraglichen Sicherung von Gasspeichern im Ausland sowie dem vertraglichen Umschalten von Zweistoffanlagen von Gas- auf Ölbetrieb und der Energiesparkampagne nicht-verschwenden.ch wichtige Massnahmen ergriffen. Die Möglichkeiten sind aber damit noch nicht ausgeschöpft.

Die GRÜNEN schlagen als weiteres Instrument zur Vermeidung einer Gasmangellage Auktionen vor: Grossverbraucher können Gas- und Stromeinsparungen zusichern und werden dafür vom Bund entschädigt. So wird dort gespart, wo es am effizientesten ist. Einschneidende Massnahmen wie eine Kontingentierung werden verhindert. Die entstehenden Kosten werden via Systemdienstleistungstarif über den Strompreis finanziert.

Vollständige Vernehmlassungantwort (PDF)