Zunächst einmal ist zu erwähnen, dass sowohl die kurzfristige Festhaltung als solche als auch die geplante Durchführungsbestimmung eine Reihe von Grund- und Menschenrechten sowie Verfassungsprinzipien beachten müssen, um legitim zu sein. Die derzeitige Praxis erfüllt diese Bedingungen leider nicht. Aus Sicht der GRÜNEN darf diese Praxis daher nicht durch eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen verfestigt werden. Aus dieser Position heraus betrachten die GRÜNEN die vorgeschlagene Änderung der VVWAL in vielerlei Hinsicht als mangelhaft und unzureichend. Sie entspricht nicht der Forderung, die Grund- und Menschenrechte sowie die Verfassungsgrundsätze zu respektieren. Die geplanten Änderungen müssen daher wesentlich präziser formuliert werden, um legitim zu sein.

Vollständige Vernehmlassungsantwort auf Französisch (PDF)