Die GRÜNEN unterstützen den Bundesrat grundsätzlich dabei, eine Energiemangellage im Winter zu verhindern. Das Risiko einer solchen Mangellage bereits im Winter 22/23 ist aus Sicht der GRÜNEN eine direkte Folge der Abhängigkeit von fossilen und nuklearen Energieträgern. Klimaschutz und Energiewende sind dringender denn je. Daher dürfen die Massnahmen zur Vermeidung einer Mangellage den Klimaschutz und die Energiewende nicht schwächen und diese wo immer möglich stattdessen stärken.

Aus Sicht der GRÜNEN belastet aber die vom Bundesrat vorgesehene Errichtung einer Winter-reserve die Stromkonsument*innen übermässig und die vorgeschlagene Nutzung von mit Öl oder Gas betriebenen Reservekraftwerken und Notstromgruppen könnte dazu führen, dass unnötig in neue fossilbetriebene Infrastruktur investiert wird. Zudem fehlen Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs. Der Bedarf an Winterreserve, die mit der vorgelegten Verordnung geregelt werden soll, hängt auch von der Nachfrage ab. Denn eine Mangellage ist nicht nur eine Folge von zu wenig Produktion, sondern auch von zu viel Konsum.

Konkret schlagen die GRÜNEN die folgenden Verbesserungen und Anpassungen vor:

  • Statt mit einer teuren Ausschreibung soll die Wasserkraftreserve mittels handelbarer Verpflichtungen kosteneffizient zur Verfügung gestellt werden. Damit kann auf eine weitere Strompreiserhöhung zu Gunsten der Stromkonzerne verzichtet werden.
  • Bei den Reservekraftwerken und Notstromgruppen soll der Klimaschutz stärker gewichtet werden, indem auch fossilfreie Kraftwerkreserven zulässig sind und die Vermeidung von Klimaauswirkungen vor tiefen Kosten kommt.
  • Zudem soll der Bundesrat Einsparmassnahmen in die Winterreserveverordnung aufnehmen. Dazu gehören etwa Auktionen, bei denen Grossverbraucher Stromeinsparungen zusichern und dafür entschädigt werden. So wird dort gespart, wo es am effizientesten ist.

Vollständige Vernehmlassungantwort (PDF)