Am 3. März 2024 wurde die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» sowohl von der Stimmbevölkerung wie auch von den Ständen deutlich angenommen. Die Stimmbevölkerung drückte damit ihren Wunsch nach einer sozialeren und gerechteren Ausgestaltung der Altersvorsorge aus. Der Vorschlag des Bundesrates zur Umsetzung und Finanzierung der Volksinitiative wird dem Anliegen der Stimmbevölkerung jedoch nicht gerecht. Die GRÜNEN lehnen insbesondere die vorgeschlagene Erhöhung der Mehrwertsteuer sowie die geplante Senkung des Bundesbeitrages ab. Es ist für die GRÜNEN insbesondere nicht akzeptabel, dass sich der Bund mit Blick auf seine strukturellen Defizite aus der Verantwortung für die Finanzierung der dreizehnten AHV stehlen will. Die strukturellen Defizite des Bundes sind nicht auf das Ausgabenwachstum der Sozialversicherungen zurückzuführen, sondern auf Fehlentscheides des Bundesrates und der bürgerlichen Parlamentsmehrheit. Beispielhaft dafür stehen etwa die planlose und nicht gegenfinanzierte Erhöhung des Armeebudgets, die vollständige Abschaffung der Industriezölle sowie die zu rigide Ausgestaltung der Schuldenbremse. Die GRÜNEN bieten nicht Hand dafür, dass die Bevölkerung die Konsequenzen dieser bürgerlichen Fehlentscheide tragen muss.

Auch mit dem vorgeschlagenen Verzicht auf die Einführung einer dreizehnten IV-Rente sind die GRÜNEN dezidiert nicht einverstanden. IV-Rentner*innen sind heute rund vier Mal häufiger auf Ergänzungsleistungen angewiesen als AHV-Rentner*innen. Die dreizehnte Rente stellt darum für viele IV-Rentner*innen ein essenzieller Beitrag zur Existenzsicherung dar. Die GRÜNEN erachten den Vorschlag des Bundesrates in dieser Hinsicht sowohl als systemfremd wie auch als verfassungswidrig.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)