Teilrevision der Signalisationsverordnung, Vereinfachung der Einführung von Tempo-30-Zonen und Carpooling
Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision der Signalisationsverordnung, Vereinfachung der Einführung von
Tempo-30-Zonen und Carpooling
Im Bereich des Verkehrs ist der Handlungsbedarf beim Klimaschutz inzwischen am grössten, denn während im Gebäudebereich die Emissionen laufend – wenn auch zu langsam – sinken, stagnieren sie beim Verkehr und nehmen sogar zu. Geschwindigkeitsreduktionen sind ein wichtiges -instrument zur Senkung des CO2-Ausstosses des Verkehrs. Die Förderung von Tempo 30 und Begegnungszonen tragen zudem dazu bei, das Wohnen in den Städten attraktiver zu machen und den Zuzug in urbane Quartiere zu fördern, damit lange Pendelwege und somit der Verkehr insgesamt verringert werden. Überhaupt sind die Vorteile von Tempo 30 punkto Verkehrssicherheit, Lärmschutz und Lebensqualität in den Siedlungsgebieten mehrfach nachgewiesen und die Bevölkerung wünscht mehr Tempo 30. Eine Vereinfachung der Einführung von Tempo 30-Zonen reicht nicht. Aus diesem Grund soll aus Sicht der GRÜNEN neu innerorts generell 30 km/h als Höchstgeschwindigkeit gelten. Dazu ist der Art. 4a Abs. 1 der Verkehrsregelnverordnung (VRV) zu ändern.
Bei der Signalisation «Carpooling» sind aus Sicht der GRÜNEN wichtige Anpassungen nötig. Mit der Öffnung des ansonsten dem ÖV und teilweise Veloverkehr vorbehaltenen Fahrbahnstreifens für Mitfahrgemeinschaften wird eine Kapazitätserweiterung und somit Mehrverkehr generiert, der ÖV ausgebremst und die Attraktivität und Sicherheit für den Veloverkehr verringert. Die GRÜNEN lehnen dies ab und schlagen stattdessen die Anwendung der neuen Signalisation ausschliesslich auf bestehenden MIV-Fahrspuren vor. Zudem darf Carpooling beim ruhenden Verkehr nicht zu zusätzlichen Parkplätzen führen, sondern muss innerhalb des bestehenden Parkplatzangebots eingeführt werden.