Die Grundlage des Vernehmlassungsverfahrens ist die durch das Parlament beschlossene Revision des Geldwäschereigesetzes vom 19. März 2021. Die GRÜNEN begrüssen es, dass das Abwehrdispositiv der Schweiz zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusbekämpfung verbessert wird und einige Empfehlungen des Länderberichts der Financial Action Task Force (FATF) mit der Anpassung von fünf Erlassen übernommen wird. Gleichzeitig fehlen in der Revision zentrale Punkte. So braucht es die Unterstellung der Berater*innen unter das Geldwäschereigesetz (GwG), damit alle in der Schweiz tätigen Finanzintermediäre und Berater*innen den gleichen Regulierungsvorschriften unterstellt sind. Zudem wäre es sinnvoll, den Schwellenwert für Sorgfaltspflichten im Edelmetall- und Edelsteinhandel von 100 000 auf 15 000 Franken zu senken. Dies entspräche dem Vorschlag des Bundesrates in der Vernehmlassung zum GwG sowie der Empfehlung der FATF anlässlich des vierten Länderberichts. Zudem schlagen die GRÜNEN vor, die gewerbsmässige Herstellung von Schmelzprodukten ebenfalls dem Geldwäschereigesetz zu unterstellen. Die GRÜNEN Schweiz fordern weiterhin, dass die Schweiz einen Grossteil der insgesamt 40 Empfehlungen übernimmt.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)