Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Erwachsenen-schutz)
Vernehmlassungsantwort zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Erwachsenen-schutz)
Die GRÜNEN setzen sich für die Inklusion und die Teilnahme aller Menschen am gesellschaftlichen Leben ein, unabhängig von ihrer körperlichen oder psychischen Gesundheit. Im Falle einer Urteilsunfähigkeit ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Betroffenen und ihre Angehörigen so weit wie möglich in die Entscheidungsfindung und Unterstützung einbezogen werden. Aus diesem Grund befürworten die GRÜNEN die geplanten Änderungen am Schweizerischen Zivilgesetzbuch im Bereich des Erwachsenenschutzes. Diese haben zum Ziel, das Recht auf Selbstbestimmung zu stärken und die Solidarität in der Familie durch eine bessere Einbindung der Angehörigen zu konsolidieren. Es ist von zentraler Bedeutung, dass die gesetzlichen Grundlagen des Erwachsenenschutzes die Beteiligung der urteilsunfähigen Person an den sie betreffenden Entscheidungen gewährleisten. Die GRÜNEN begrüssen die Erweiterung des Kreises der als Angehörige geltenden Personen über die Verwandtschaft ersten Grades und die verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden Personen hinaus.