Änderung des Luftfahrtgesetzes
Vernehmlassungsantwort zur Änderung des Luftfahrtgesetzes
Die GRÜNEN lehnen den weiteren Abbau des Umweltschutzes im Flughafenbereich ab. Der betriebliche Bestandschutz zusätzlich zum bereits geltenden baulichen Bestandschutz hat zur Folge, dass umweltrechtlichen Bestimmungen zum Schutz der Bevölkerung insbesondere vor lästigen und schädlichen Lärmimmissionen für die beiden Landesflughäfen praktisch ausser Kraft gesetzt werden. Und dies mit Absicht, denn der erläuternde Bericht hält fest, dass sicherzustellen sei, «dass die Eckwerte des Flughafenbetriebs, so z.B. die Betriebszeiten, auch in umweltrechtlichen Sanierungsverfahren grundsätzlich nicht eingeschränkt werden können.» In die gleiche Richtung zielen die Änderungen bei den Projektierungszonen und den Sicherheitszonen: Die Ausweitung der Geltungsbereiche, der Abbau der Mitwirkungsrechte und die Schwächung des Rechtsschutzes sind ein weiterer Angriff auf den Lärmschutz im Bereich der Flughäfen. Heute leidet eine Million Menschen in der Schweiz unter zu viel Lärm. Jeder Abbau des Lärmschutzes wird die Zahl erhöhen. Das ist unsozial und treibt die Gesundheitskosten weiter in die Höhe.