Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (Sanierungsverfahren für natürliche Personen)
Vernehmlassungsantwort zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (Sanierungsverfahren für natürliche Personen)
Die Schweiz gehört zu den wenigen Ländern, in welchen hochverschuldeten oder mittellosen Personen keine rechtlichen Möglichkeiten offenstehen, ihre Finanzen nachhaltig zu sanieren. Die betroffenen Personen haben keinerlei realistische Perspektiven, je wieder schuldenfrei und über dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum zu leben. Die GRÜNEN begrüssen darum im Grundsatz die Revision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs, da dieses Schuldner*innen neue Perspektiven eröffnet. Um eine erneute Verschuldung zu verhindern, soll der Bundesrat aber sicherstellen, dass verschuldete Personen fachkundige Beratung und Unterstützung erhalten.