Die GRÜNEN lehnen die Vorlage ab und unterstützen den Minderheitsantrag auf Nichteintreten. Die vorgeschlagene Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts in Artikel 12 des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) würde zu einer Verletzung rechtstaatlicher Grundsätze und einer Schwächung der Umsetzung des Natur- und Heimatschutzrechts sowie der Kernanliegen des Raumplanungsrechts und des Zeitwohnungsartikels in der Bundesverfassung führen. Dazu kommt, dass der Handlungsbedarf nicht nachgewiesen ist, der eine solche Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts überhaupt begründen könnte.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)