Die Grünen lehnen den Entwurf zum jetzigen Zeitpunkt ab. Die Abschaffung der Unterscheidung von 1972 landwirtschaftlich oder nichtlandwirtschaftlich genutzten Wohnbauten ist Teil der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes. Die vorgezogene Regelung dieses keineswegs unwichtigen Einzelaspekts greift dem bereits geplanten Revisionsvorhaben vor, wie dies auch im erläuternden Bericht anerkannt wird. Aus Sicht der Grünen ist dieses Vorpreschen in einem raumplanerisch sensiblen Bereich nicht nötig.

Die Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet ist ein zentraler Grundsatz der schweizerischen Raumplanung, der unbedingt erhalten werden muss. Aufweichenden Regelungen ist daher mit Vorsicht zu begegnen, vor allem, wenn sie Erleichterungen zum Bauen ausserhalb der Bauzonen bezwecken.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)