Die GRÜNEN begrüssen die Schaffung eines Bundesgesetzes zur Regulierung der Gasversorgung. Es braucht klare Spielregeln für den fossilen, klimaschädlichen Energieträger Erdgas.

Aus Sicht der GRÜNEN muss sich die Regulierung im neuen Gasversorgungsgesetz am Netto-Null-Ziel orientieren, damit die Schweiz die Anforderungen des Klimaabkommens von Paris und die aktuellen Erkenntnisse der Wissenschaft erfüllt. Dazu braucht es einen Absenkpfad sowie flankierende Massnahmen. Die GRÜNEN fordern daher, dass die Vorlage in diesem Sinne ergänzt wird.

Im Vordergrund steht, dass die Gasnetzbetreiber die vorzeitige Stilllegung von Gasleitungen und allfällige Rückbaukosten anrechnen können. Biogas darf zudem kein Grund sein, Gasleitungen länger zu betreiben. Schliesslich ist zu prüfen, inwiefern im Gasversorgungsgesetz die Nutzung von Gasleitungen für den Abtransport von CO2 für die Speicherung begünstigt werden kann.

Angesichts der abnehmenden Bedeutung des Energieträgers Gas sowie des relativ kleinen Marktes fällt das Nutzen-Kosten-Verhältnis einer Liberalisierung für die GRÜNEN grundsätzlich negativ aus. Aus Sicht der GRÜNEN besteht das Risiko, dass mit einer Liberalisierung des Gasmarktes die Ziele der Schweizer Energie- und Klimapolitik nicht erreicht werden können. Die Liberalisierung mindert die Planungssicherheit und untergräbt die Klima- und Energiepolitik der Versorger und der Städte und Gemeinden, in deren Besitz die meisten Versorger sind.

Zudem erachten die GRÜNEN die Marktöffnungsgrenze von 100 MWh als viel zu tief. Aus sachlicher Sicht ist die Analogie zum Strom falsch. Strom- und Gasmarkt unterscheiden sich bezüglich Verbrauch, namentlich im Gebäudebereich, substantiell. So wird denn auch etwa in den Grossverbraucherartikeln in den kantonalen Energiegesetzen zwischen Wärmeverbrauch und dem Stromverbrauch der Faktor 10 angesetzt. Damit müsste die Schwelle zur Marktöffnung bei 1 Gigawattstunde angesetzt werden.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)