Zusammen mit dem Initiativkomitee begrüssen die Grünen die Notwendigkeit klarer Kriterien zur Gültigkeits- bzw. Ungültigkeitserklärung von Volksinitiativen. Sie lehnen jedoch ab, dass der Ständerat nun ausgerechnet an der Erbschaftssteuerreform ein Exempel statuieren will. Dies kann auch unabhängig von einer schon zustande gekommenen Initiative erarbeitet werden.

Keinen Präzedenzfall schaffen
Die kleine Kammer hat sich in der Sommersession mit der Erbschaftssteuerreform befasst und beschlossen, diese an die Kommission zurückzuweisen. Diese Initiative soll trotz vertiefter Prüfung nochmals auf ihre Gültigkeit überprüft werden. «Das zeigt, dass im Ständerat offenbar die Angst vorherrscht, diese Initiative könnte Erfolg haben», erklärt Regula Rytz, Co-Präsidentin der Grünen. Anlass für die Diskussion im Ständerat war vor allem der Punkt der rückwirkenden Besteuerung von Schenkungen auf den 1. Januar 2012, den die Erbschaftssteuerreform vorsieht. Das hat schon vor der parlamentarischen Behandlung für panikartige Immobilienschenkungen in Milliardenhöhe gesorgt. Es ist abzusehen, dass die SPK gegen diese Rückwirkung nichts einzuwenden hat. Somit kann man den Fokus endlich weg vom Formellen hin auf die Inhalte der Initiative setzen.

Wettbewerbsfähigkeit nicht gefährdet
Die Gegner der Erbschaftssteuerreform behaupten immer wieder, dass diese Initiative dem Wirtschaftsstandort Schweiz schaden würde. Dies ist schlicht falsch. In der Schweiz besitzen nur rund 2 Prozent der Steuerpflichtigen ein Vermögen von mehr als 2 Millionen Franken. Somit sind 98% der Nachlässe von der Erbschaftssteuer nicht betroffen. Für KMU und Landwirtschaftsbetriebe sind wesentliche Erleichterungen vorgesehen.

Der Steuersatz von 20 Prozent auf jenem Teil des Nachlasses, der 2 Millionen übersteigt, ist im internationalen Vergleich moderat. Der Steuersatz wäre in der Schweiz immer noch 10 Prozent tiefer als in Deutschland und 20 Prozent tiefer als im benachbarten Frankreich. Demnach bliebe die Schweiz mit dem 20-Prozent-Steuersatz mit Sicherheit international wettbewerbsfähig.

Steuerwettbewerb fällt endlich weg
Die Erhebung der Erbschafts-und Schenkungssteuern liegt heute in der Kompetenz der Kantone. Allerdings haben letztere ihre Erbschaftssteuer in den letzten Jahren weitgehend dem interkantonalen Steuerwettbewerb geopfert. Folglich haben die Steuereinnahmen erheblich abgenommen. »Eine grundlegende Reform der Besteuerung ist deswegen eine sinnvolle und nötige Antwort auf dieses Föderalismusversagen», betont Regula Rytz. Die Kompetenz, diese Steuer zu erheben, geht mit der Erbschaftssteuerreform von den Kantonen an den Bund über. Im Gegenzug erhalten die Kantone einen Drittel des Ertrags, was rund einer Milliarde Franken entspricht.