Die Grünen teilen die Auffassung des Bundesrates, dass die Schweiz einen starken, umfassenden, nationalen Service-public-Anbieter braucht. Der Bericht des Bundesrates ist allerdings nur eine Verteidigung des Status quo. Das ist aus Sicht der Grünen ungenügend. Es fehlen konkrete Antworten auf die Herausforderungen des digitalen Wandels. Die Grünen sehen in folgenden Punkten Handlungsbedarf:

  • Partnerschaft von nationalem Service-public-Anbieter und privaten Medien: Konvergenz und Digitalisierung verändern die konzessionierte und die private Medienwelt. Weil sich alle Anbieter zunehmend auf das Internet verlagern, braucht es eine Neuordnung des digitalen Medienraums. Ziel muss gemäss Bundesverfassung die Förderung von Vielfalt, Unabhängigkeit und Qualität der öffentlichen und privaten Medien sein. Die Grünen bedauern, dass der Bundesrat erst vage Überlegungen zu einem Gesetz über elektronische Medien präsentiert.
  • Stärkung des regionalen Service public (konzessionierte Angebote mit Service-public-Auftrag): Die privaten regionalen Service-public-Anbieter erhalten mit dem revidierten RTVG ab 2016 höhere Gebührenanteile. Das wird nicht ausreichen, um die Regionalfernsehen langfristig zu erhalten. Es ist deshalb anzustreben, den Gebührenanteil weiter zu erhöhen und den an Qualitätskriterien gebundenen Leistungsauftrag auf Bildung und Kultur auszuweiten. Nötig sind auch die Vergrösserung und damit die Zusammenlegung von Sendegebieten sowie verstärkte Kooperationen.
  • Unverwechselbarkeit der SRG-Programme: Die Mischfinanzierung der SRG ist weiterhin sinnvoll. Um den Service-public-Charakter der SRG zu stärken, muss aber die Werbung begrenzt werden. Neben den bisherigen Beschränkungen (zum Beispiel keine Online-Werbung) ist zu prüfen, ob die 1. Programme der SRG-Sender partiell werbefrei werden können. Die Finanzierung der SRG im heutigen Umfang muss dabei sichergestellt bleiben.
  • Staatsferne Aufsichtsbehörde: Anstelle des BAKOM soll in Zukunft eine umfassende, staatsferne Aufsichtsbehörde die Qualität des nationalen und regionalen Service public unter journalistischen, medienpolitischen, technischen, wettbewerbsrechtlichen sowie informations- und datenschützerischen Gesichtspunkten sicherstellen.
  • Digitalisierung, Medien und Demokratie: Die Digitalisierung eröffnet mit dem interaktiven Internet auch Chancen für eine stärkere Beteiligung der Bevölkerung an der gesellschaftlichen Diskussion und Integration. Diese Möglichkeiten sollen vom Service public im Dienst an einer offenen, vielfältigen Demokratie genutzt werden.
  • Diversität: Die Diversität der Bevölkerung ist in allen Service-public-Medien stärker zu berücksichtigen. Heute sind zum Beispiel Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund klar unterrepräsentiert.