Die Verordnung zum Raumplanungsgesetz (RPV) ist nicht im Sinne eines haushälterischen Umgangs mit dem Boden und muss dringend korrigiert werden: Bevor eingezont werden kann, müssen die vorhandenen Bauzonen besser genutzt werden. Das heisst: Je stärker ein Kanton an Einwohnern und Beschäftigten zulegen will, desto mehr muss er für Verdichtung sorgen.

Die Grünen lehnen deshalb die vorgeschlagene Methode zur Bestimmung der Baulandreserven ab. Diese lässt weiterhin zu, neue Bauzonen zu schaffen, ohne die vorhandene Siedlungsfläche besser zu nutzen. Weiter hat der Bund die sogenannten Arbeitszonen zahlenmässig ausgeklammert, obschon gerade hier die grössten Überschüsse an Bauzonenreserven vorhanden sind.

Rasche Korrekturen gefordert
Die Grünen fordern ausserdem ein rasches Inkrafttreten des Raumplanungsgesetzes samt überarbeiteter Verordnung. Angesichts des ungebremsten Wachstums der Siedlungsfläche braucht es dringend griffige Massnahmen, um die Zersiedelung der Landschaft zu bremsen.

Bevölkerung will wirksamen Schutz der Landschaft
Bei der Beurteilung der Vorlage orientierten sich die Grünen an der von ihnen mitgetragenen Landschaftsinitiative. Diese wurde zu Gunsten des im März 2013 vom Volk deutlich angenommenen neuen Raumplanungsgesetzes zurückgezogen. Das neue RPG nimmt das wesentliche Anliegen der Initiative auf: der ungebremsten Zersiedelung der Landschaft sollen Schranken gesetzt werden. Allerdings stellen die Grünen jetzt fest, dass der vorliegende Entwurf zum Vollzug der Gesetzesbestimmungen diesem Anliegen zuwiderläuft.