Erben hat eine immense volkswirtschaftliche Bedeutung: Private Haushalte erben mehr, als sie an Vermögen selber aufbauen. Dabei sind die Erbschaften in der Schweiz ähnlich ungleich verteilt wie die Vermögen. Während aber das Erbaufkommen stetig zunimmt, sind die Steuern auf Erbschaften in vielen Kantonen massiv reduziert worden. Kompensiert werden die Einkommensausfälle mit leistungsabhängigen Steuern, gespart wird bei den Benachteiligten.

Dies soll die heute präsentierte Steuer ändern: „Eine Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine gerechte Steuer“, sagte der Zürcher Kantonsrat Ralf Margreiter an der Medienkonferenz. „Sie ist einfach, effizient und fair, und sie verhindert interkantonalen Steuerwettbewerb am falschen Ort.“

Die von den Grünen vorgeschlagene Vorlage nimmt die Ehefrau bzw. den Ehemann von der Besteuerung aus. Der Mittelstand wird dank eines Freibetrages von einer Million Franken pro direktem Nachkommen geschont. Somit werden ausschliesslich grosse Vermögenswerte besteuert.

Fünf Milliarden für AHV und Kantone
Mit dem vorgesehenen Steuersatz von 25 Prozent auf die übrigen Erbschaften, sind die jährlichen Erträge aus der nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer auf rund 5 Milliarden Franken pro Jahr zu veranschlagen. Diese Erträge sollen primär zur Senkung der AHV-Beiträge verwendet werden.

Auf diese Weise werden die Einnahmen an die erwerbstätige Bevölkerung und an die Unternehmen zurückgegeben. Damit werden mit der Steuer gleich zwei Ziele erreicht: die Stärkung der Solidarität zwischen den Generationen sowie – dank der Senkung der Lohnnebenkosten – die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft.