Dass der Bundesrat eine breite Debatte zum RASA-Gegenvorschlag anstösst, begrüssen die Grünen. Für uns ist aber klar: wenn die Bilateralen in der Verfassung verankert werden, muss auch das Prinzip der flankierenden Massnahmen in der Verfassung verankert werden!
Balthasar Glättli, Nationalrat ZH

Die zwei Säulen der guten Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz müssen gleichberechtigt in der Verfassung stehen: der Erhalt der Bilateralen und die damit verbundenen flankierenden Massnahmen. Die Unterstützung der Bevölkerung für die Bilateralen war immer mit dem Versprechen verbunden, den Kampf gegen Lohndumping, Schwarzarbeit und andere negative Auswirkungen mit flankierenden Massnahmen zu bekämpfen.

Die Grünen begrüssen, dass ein Gegenvorschlag zu RASA vorgelegt wird. Der Bundesrat muss den Widerspruch zwischen dem umstrittenen Artikel 121a und dem Europa-kompatiblen Umsetzungsgesetz entfernen. Ein Gegenvorschlag zur RASA-Initiative hat klar grössere Chancen, von der Stimmbevölkerung gutgeheissen zu werden, als ein simpler Widerruf der Abstimmung vom 9. Februar 2014, wie ihn die RASA-Initiative fordert. Aber nur unter folgenden Bedingungen: Der Bundesrat muss sicherstellen, dass die flankierenden Massnahmen bekräftigt und gestärkt werden, Arbeitnehmende vor prekären Bedingungen geschützt sind, sowie Schwarzarbeit und Lohndumping bekämpft werden.