Die PID birgt das Risiko, dass die im Labor verfügbaren embryonalen Zellen zu wenig streng kontrolliert werden. Es braucht aber eine strenge Kontrolle, um ethisch und verfassungsrechtlich inakzeptablen Missbrauch zu verhindern. Andererseits bietet sie die Möglichkeit, Geburten von Personen zu vermeiden, die von schweren Erbkrankheiten betroffen sind. Eltern, die es als unmöglich erachten, eine solche Geburt anzunehmen, werden so vor grossem Leiden bewahrt.

Skeptisch gegenüber Verfassungsänderung
Auf Verfassungsebene ist festzuhalten, dass Artikel 119 der Bundesverfassung keine Anzahl Embryos vorschreibt. Das entscheidende neue Kriterium ist nun, dass die entnommenen embryonalen Zellen konserviert werden können, um für weitere Versuche verwendet werden zu können. Die Grünen sind sehr skeptisch gegenüber einer Verfassungsänderung diesbezüglich, denn diese öffnet Tür und Tor für Forschungszwecke. Bekanntlich verfügt die Stammzellenforschung über zu wenig Zellen, so dass der Druck auf die Eltern steigen wird, Embryos zur Verfügung zu stellen.

Es fehlt eine strikte Liste der Erkrankungen, welche durch PID entdeckt werden sollen; diese Liste könnte aufgrund der Entwicklung der Medizin immer noch aktualisiert werden. Der Bundesrat begnügt sich jedoch mit Kriterien und lässt den Begriff der schweren Erkrankung, welche eine PID erlaubt, offen. Zudem lässt er die Art der Kontrolle der Behörden offen. Er kümmert sich auch nicht um Ersatzlösungen für Paare, die von Unfruchtbarkeit betroffen sind oder von einem Risiko einer schweren genetischen Krankheit.