Das Nein zur USR III ist ein Schuss vor den Bug der bürgerlichen Parteien. Sie haben mit Arroganz und Überheblichkeit eine Steuerreform gegen die Interessen der Bevölkerung durchgedrückt. Das gleiche Vorgehen droht bei der Rentenreform „Altersvorsorge 2020“. Ohne soziale Korrekturen wird auch sie in einer Referendumsabstimmung Schiffbruch erleiden. Ihr Glaubwürdigkeit aufs Spiel gesetzt haben aber auch die Kantonsregierungen: Dass sich ganze Regierungskollegien von Economiesuisse und Co. als Vollzugsgehilfen des globalen Steuersenkungswettbewerbs einspannen liessen, ist mehr als fragwürdig.

Das Nein zur USR III macht den Weg frei für eine faire und ausgewogene Reform. Der Handlungsbedarf ist unbestritten. Die Aufhebung der alten Steuerprivilegien für Unternehmen darf aber nicht zu neuen untragbaren Steuerausfällen für Bund, Kantone und Gemeinden führen. Und sie darf den mörderischen Steuerwettbewerb nicht weiter anheizen, sondern muss das faire Miteinander aller Kantone und Gemeinden fördern.

Der Bundesrat muss nun rasch eine neue Vorlage bringen. Für die Grünen stehen dabei fünf Punkte im Vordergrund:

  • Faire und tragbare Gegenfinanzierung: Die Reform darf nicht zu einer Erhöhung der Einkommenssteuern auf Arbeit und Renten führen, sondern muss gemäss Bundesverfassung die starken Schultern mehr belasten als den Mittelstand. Der Bundesrat hat dazu ursprünglich eine Erhöhung der Dividendenbesteuerung bzw. die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer vorgeschlagen. Die Grünen fordern die bürgerlichen Parteien dazu auf, diesen Ball endlich aufzunehmen.
  • International konforme Umsetzung: Die Reform muss die Schweiz langfristig aus der internationalen Schusslinie bringen und zu einer verlässlichen Partnerin im Kampf gegen das globale Steuerdumping machen. Der nun vom Volk verworfene Vorschlag genügte diesem Anspruch nicht. Intransparenz, fehlende Kontrollen und umstrittene neue Regeln könnten die Schweiz schon bald wieder in die Kritik bringen. Hier ist Nachbesserung nötig und internationale Minimalstandards sind zwingend einzuhalten.
  • Keine neuen Steuerprivilegien: Man kann Steuerschlupflöcher nicht stopfen, in dem man neue schafft. Auf weitere Privilegien wie die zinsbereinigte Gewinnsteuer muss in einer Neuauflage verzichtet werden, die Patentbox ist eng zu fassen (ohne den Einbezug von Software) und für Abzüge für Forschung und Entwicklung ist eine restriktive Auslegung zu wählen. Damit reduzieren sich die Steuerausfälle für Kantone und Gemeinden.
  • Begrenzung des interkantonalen Steuerwettbewerbs: Die Grünen fordern eine Begrenzung des interkantonalen Steuerwettbewerbs über ein Bandbreitenmodell mit einer Mindestbesteuerung auf dem Gewinn von Unternehmen für die direkten Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern.
  • Einbezug von Städten und Gemeinden und volle Transparenz: Die direktbetroffenen Städte und Gemeinden standen in der Reform bisher draussen vor der Tür. Das widerspricht den föderalistischen Traditionen und Werten der Schweiz. Unhaltbar war auch die fehlende Transparenz über die Auswirkungen (bzw. Mindereinnahmen) der Reform. Im nächsten Anlauf sind seriöse Berechnungen gefragt.