Die Initiative wird aus folgenden Gründen abgelehnt:

Die Initiative ist eine Zwängerei
Die Durchsetzungsinitiative behauptet, die Ausschaffungsinitiative umzusetzen. Effektiv ist sie aber erstens eine massive Verschärfung gegenüber der Ausschaffungsinitiative, und zweitens wurde sie lanciert als die Umsetzungsfrist der Ausschaffungsinitiative noch gelaufen ist. Sie dient ausschliesslich der Profilierung.

Die Initiative ist unnötig
Die Ausschaffungsinitiative ist mit einem sehr strengen Gesetz umgesetzt worden, das aber rechtsstaatliche Prinzipien und die Menschenrechte zumindest minimal respektiert. Es gibt nichts durchzusetzen.

Die Initiative ist unverhältnismässig
Die Durchsetzungsinitiative will  Ausländer neu auch bei Bagatelldelikten automatisch ausschaffen. Sie betrifft auch bestintegrierte Ausländer, Familienväter, und Secondos. Selbst SVP-intern ist die Radikalität der Initiative deshalb hochumstritten.

Die Initiative ist ein Angriff auf unsere Institutionen
Die Durchsetzungsinitiative übergeht Gerichte und das Parlament. Sie hebelt damit die Gewaltenteilung aus und zerstört eingespielte und gut funktionierende Abläufe. Sie ist zutiefst unschweizerisch.

Die Initiative ist ein Angriff auf die Grundrechte und die EMRK
Die Durchsetzungsinitiative hebelt entscheidende Grundrechte aus und stellt den bewährten Menschenrechts-Schutz der EMRK in Frage.

Die Initiative verursacht enorme Mehrkosten
Die Durchsetzungsinitiative wird zu massiven Mehrkosten bei Gerichten und bei der Sozial- und Nothilfe führen. Diese Kosten müssen grösstenteils von den Kantonen getragen werden. Einen Mehrwert hingegen generiert sie nicht.

Die Initiative ist ein Angriff auf die Bilateralen
Die automatische Ausschaffung selbst bei Bagatelldelikten widerspricht der Personenfreizügigkeit mit der EU. Sie stellt einen zusätzlichen und unnötigen Stolperstein für die Verhandlungen mit der EU zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative (MEI) dar. Die Vorlage ist insbesondere auch deshalb höchst wirtschaftsschädlich.