Um die Einführung des biometrischen Passes zu erzwingen, benützen der Bundesrat und eine Parlamentsmehrheit eine Vorgabe der EU und der USA als Vorwand, die es so nicht gibt. Weder die zentrale biometrische Zwangsfichierung noch die biometrische ID sind durch Schengen vorgegeben. Andere Schengenstaaten wie Deutschland beweisen, dass es auch ohne zentrale Datenspeicherung geht. Dort werden die erfassten Daten nach deren Aufnahme im Pass vernichtet.

Bei einer Ablehnung der Vorlage wird der Bundesrat eine revidierte Gesetzesvorlage vorbereiten ohne Zwangsfichierung, ohne zentrale Datenbank und mit der Wahlfreiheit für Identitätskarten ohne biometrischen CHIP. Das neue Schengen-Recht sieht biometrische Daten in Reisepapieren vor, deren Einführung geht aber auch ohne Datenschutzrisiken und fehlende BürgerInnenfreundlichkeit, die mit der Vorlage über die biometrischen Pässe verbunden sind.

Technologie nicht fälschungssicher
Dass sensible Sicherheitsdaten wie Fingerabdrücke und Unterschrift auf einem Chip digitalisiert werden, könnte im Fall von Missbrauch verheerende Folgen haben. Gemäss dem ETH-Lausanne-Informatiker und Physiker Michel Paschalidès ist die Technologie zur Speicherung der biometrischen Daten fehlerhaft und weist in seiner heutigen Entwicklung grosse Schwachstellen auf, die sich auf die Privatsphäre der BürgerInnen auswirken könnten. Solange sich diese Technologie nicht bewährt hat, darf sie nicht allgemein verwendet werden.

Drohender Missbrauch
Der Bundesrat argumentiert, dass eine zentrale Datenbank, in welcher alle biometrischen Daten gespeichert würden, nötig seien, um Personen ohne gültige Reisedokumente rasch identifizieren zu können, etwa zur Ausstellung von Notpässen oder zur Identifizierung von Opfern wie nach dem Tsunami. Gemäss Bundesbeschluss ist aber vorgesehen, privaten Transportunternehmen und Flughafenbetreibern Einlesegeräte abzugeben. Durch Datenverknüpfungen ist zu befürchten, dass die während 20 (!) Jahren in der Schweizer Datenbank gespeicherten Fingerabdrücke und Gesichtsbilder der BürgerInnen für andere Zwecke missbraucht werden könnten.

Zum links-grünen Komitee gehören: SP, Juso, Grüne Partei der Schweiz, Junge Grünen, Christlich-soziale Partei (CSP), Demokratische Juristinnen und Juristen der Schweiz (DJS) und grundrechte.ch