Nachhaltiger Tourismus statt zügelloser Zweitwohnungsbau
Der Erfolg der Zweitwohnungsinitiative eröffnet für Tourismus-Destinationen neue Möglichkeiten. Die Lösung liegt in einem zukunftsfähigen, in der Region verankerten Tourismus. Die Grünen präsentierten heute Vormittag an einer Medienkonferenz konkrete Massnahmen für einen nachhaltigen Tourismus und zur Unterstützung des lokalen Baugewerbes sowie ihre Erwartungen an die Definition der Zweitwohnungen.
„Das Abstimmungsergebnis der Zweitwohnungsinitiative ist ein grosser Erfolg für Umwelt und Landschaft“, sagte der Zürcher Nationalrat Bastien Girod einleitend. Jetzt gelte es konkrete Lösungen zu finden.
Tourismus-Wende gefordert
„Das Abstimmungsergebnis bietet die Chance, nun eine Strategie für einen nachhaltigen Tourismus einzuleiten“, sagte Alec von Graffenried, Nationalrat BE. Das bedeutet ein qualitativ hochstehender Tourismus, der das Potential für eine bessere wirtschaftliche Wertschöpfung in den Regionen birgt.
Konkret fordern die Grünen folgende Massnahmen:
- Hotelzonen zum Erhalt und zu Förderung der Hotellerie
- Verbesserung der Auslastung durch Vermittlung von Mietangeboten
- Steuerung der Entwicklung durch aktive Bodenpolitik der öffentlichen Hand
- Erstwohnungsanteil zur Sicherung von Wohnraum für lokale Bevölkerung
- Förderung regionaler Erzeugnisse durch Direktvermarktungssysteme
Für eine grüne Bauwirtschaft
Ausserdem braucht es ein ökologisches Bau- und Sanierungsprogramm zur Stärkung des lokalen Baugewerbes und für die Energiewende, wie Thierry Largey, Präsident der Grünen des Bezirks Sitten im Kanton Wallis, betonte. Dazu fordern die Grünen im Kanton Wallis die Einführung geeigneter Finanzierungslösungen wie die Errichtung eines speziellen Fonds für die Renovation von Zweitwohnungen.
Keine Verwässerung bei der Definition von Zweitwohnungen
Für die Waadtländer Nationalrätin Adèle Thorens muss der Bund eine überprüfbare Zweitwohnungs-Definition mit wenigen Ausnahmen festlegen, damit die Initiative nicht verwässert wird. Ausschlaggebend ist der klare Nachweis über die Nutzung als Erst- oder Zweitwohnung, welcher je nach geltender kantonaler Gesetzgebung – etwa im Steuerrecht– verschieden erbracht werden kann. Überschreitet der Zweitwohnungsanteil in einer Gemeinde 20 Prozent, dürfen keine weiteren Zweitwohnungen mehr gebaut werden.