Die Schwächen der Notkühlsysteme bei den Reaktoren und den Brennelement-Becken sind seit Langem bekannt. Das ENSI hätte schon vor den tragischen Ereignissen in Fukushima handeln können. Verfügungen erlassen und Fristen setzen reichen nicht. Die Hochrisiko-AKW Mühleberg sowie Beznau I und II gehören abgestellt. Bei einem Erbeben oder einer Überflutung wäre die Wiederherstellung der Kühlung bei diesen AKW nicht gewährleitstet. Eine Katastrophe, wie in Fukushima, würde sich in der Schweiz wiederholen. Offen bleiben auch Fragen zur Gefahr austretenden Wasserstoffs sowie den Rissen am Reaktor des AKWs Mühleberg, welche nur ungenügend mit Zuganker zusammengehalten werden, wie das Öko-Institut in Darmstadt aufgezeigt hat.

Das ENSI hat die Kompetenz, eine einstweilige Abschaltung zu verordnen. Mängel in der Aufsicht sind einer der Gründe für die Atom-Katastrophe in Fukushima. So weit darf es in der Schweiz nicht kommen. Die Grünen werden in der kommenden Session Vorstösse zur Überprüfung der Nuklearaufsicht einreichen.

Grundlegende Reform der Nuklearaufsicht nötig
Für die Grünen ist das Vorgehen des ENSIs inakzeptabel und eine grundlegende Reform des Aufsichtssystems bei Nuklearanlagen zwingend. Dabei ist zu gewährleisten, dass die Aufsicht und die Beaufsichtigten unabhängig voneinander sind und die Vertretung von atom-kritischen Positionen in den entsprechenden Gremien deutlich verbessert wird. Ohne diese Massnahmen kann der Aufsicht kein Vertrauen entgegengebracht werden. Ausserdem muss es gleichwertige Zweitmeinungen zu allen Aufsichtsfragen geben, die auf eigenen Erhebungen und Auswertungen basieren. Die Kommission für Nuklearsicherheit (KNS) verfügt heute nicht über die Mittel, diese Aufgabe zu erfüllen. Schliesslich müssen die Aufsichtsbehörden stärker für ihre Entscheide zur Rechenschaft gezogen werden können. Qualifiziertes Personal muss vermehrt auch aus dem Ausland rekrutiert werden.