Ausgerechnet im Jahr, in dem zahlreiche gleichstellungspolitische Errungenschaften und Jubiläen wie 40 Jahre Frauenstimmrecht, 30 Jahre Gleichstellungsartikel und 20 Jahre Frauenstreik gefeiert werden können, fordern die InitiantInnen einen Rückschritt in die Vergangenheit. Sie stellen eine wichtige Errungenschaft, nämlich die Fristenregelung, die vor neun Jahren mit 72,7 Prozent der Stimmen befürwortet worden war, in Frage.

Als Argument für ihre absurde Forderung ziehen die InitiantInnen, darunter PolitikerInnen aus den Bundesratsparteien SVP, CVP und FDP sowie aus der EVP und EDU, die steigenden Gesundheitskosten herbei. Doch der Spareffekt wäre minim. Würden alle „Privatsachen“ aus der Grundversicherung gestrichen, müssten die Sparübungen auch alle Krankheiten betreffen – der eigene Körper und seine potenziellen Schwächen sind schliesslich ebenfalls Privatsache. Ausserdem würde zu Lasten der Frau gespart, die ja nicht ohne Mann schwanger geworden ist. Doch der Mann und seine Verantwortung werden bei dieser Initiative ausgeklammert.

Mit ihrem Begehren wollen die InitiantInnen Frauen für eine Entscheidung büssen, die niemand leichtfertig fällt und die ein schmerzliches Erlebnis darstellt. Die betroffene Frau muss zudem gemäss der Fristenregelung eine Erklärung unterschreiben, dass sie sich in einer Notsituation befindet, den Abbruch wünscht und die gesetzlich vorgeschriebene ärztliche Beratung erhalten hat.

Niemand befürwortet Schwangerschaftsabbrüche, aber in Notlagen muss dieser Weg offen stehen. Dies ist der Sinn der Fristenregelung. Jegliches Zurückkommen auf diese Lösung, die nach langem Ringen zu Stande gekommen ist, ist kurzsichtig, unüberlegt, antiquiert und unmenschlich.